• Die Corona-Zahlen und die Inzidenz in Deutschland steigen
  • Statt des geplanten Corona-Gipfels am 12.04.21 soll jetzt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes bundesweit einheitliche Corona-Regeln schaffen
  • Am Mittwoch, 21.04.2021, hat der Bundestag die deutschlandweit geltende Corona-Notbremse verabschiedet
Mit der Corona-Notbremse rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und der Stopp von Präsenzunterricht in weiten Teilen Deutschlands näher. Der Bundestag beschloss am Mittwoch in Berlin entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Die Abgeordneten lieferten sich einen leidenschaftlichen Schlagabtausch über die neuen Vorschriften. Nach der Befassung des Bundesrats und der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten könnten die Regeln frühestens am Samstag greifen. Nahe des Parlaments lieferten sich Gegner von Corona-Maßnahmen heftige Rangeleien mit der Polizei. Die Behörden hatten den Aufzug wegen Missachtung der Regeln zum Infektionsschutz zuvor untersagt.
Im Plenum votierten in namentlicher Abstimmung 342 Abgeordnete für das Gesetz. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. AfD, FDP und Linke hatten ihre Ablehnung, die Grünen ihre Enthaltung angekündigt. In Kreisen und Städten mit hohen Infektionszahlen dürften die Menschen infolge des Gesetzes ab 22 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben aber bis Mitternacht erlaubt. Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.

Bundes-Notbremse: Freie Wähler wollen Änderung des Infektionsschutzgesetzes kippen

Die Freien Wähler gehen gleich mit einer doppelten Verfassungsbeschwerde gegen die Bundes-Notbremse im Kampf gegen das Coronavirus vor. Man wolle damit die „Freiheitsrechte“ der Bürger verteidigen, sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger bei der Vorstellung der ersten Klageschrift am Donnerstag in Berlin. Damit wenden sich die Freien Wähler zunächst gegen die bundeseinheitliche nächtliche Ausgangssperre in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Mit einer zweiten Verfassungsbeschwerde wollen sie dann auch die geplante Notbremsen-Regel für den Handel zu Fall bringen.
Aiwanger argumentierte, der Bund habe weder die Kompetenzen noch die Mittel, um derart nach unten „durchregieren“ zu können, ohne dass regionale Besonderheiten einfließen könnten. „Der Bund wird übergriffig mit einer Politik, die nicht sinnhaft ist“, sagte er und sprach von einem großen Fehler, der verfassungsrechtlich unzulässig sei. „Dieses Vorgehen der Bundesregierung ist demokratieschädlich, weil es andere Institutionen, Länder und Kommunen aushebelt.“
Es gehe nicht darum, Corona zu leugnen oder infrage zu stellen, betonte Aiwanger. Es gehe auch nicht darum, den Gesundheitsschutz zu verschlechtern, hieß es - im Gegenteil: Landesregierungen und Landräte könnten den Kampf gegen Corona viel zielgenauer und damit effektiver führen. Auch Ausgangssperren könnten in dem einen oder anderen Fall sinnvoll sein - aber eben nicht mit einem bundesweiten Automatismus. „Ich bin bass erstaunt, mit welcher Bereitwilligkeit die Länder ihre Kompetenzen nach Berlin abgeben“, sagte Aiwanger.
Die Freien Wähler sitzen in Bayern zusammen mit der CSU in der Regierung. Dort tragen sie die nächtlichen Ausgangssperren schon seit längerem mit. Das sei aber kein Widerspruch, argumentierte Aiwanger. Im Winter habe man das unterstützt - und unter anderem durchgesetzt, dass der Beginn inzwischen erst um 22 und nicht um 21 Uhr ist. Er kündigte aber einen Vorstoß gegenüber dem großen Koalitionspartner CSU an, dass die Regelung in der jetzigen Form nicht noch einmal verlängert werde. Oder aber die Regelung solle erst ab einer noch späteren Uhrzeit oder bei einer höheren Sieben-Tage-Inzidenz greifen.

Corona Schule aktuell: Präsenzunterricht wird ab Inzidenz 165 gestoppt

Viele Schülerinnen und Schüler müssen sich vorerst wieder auf Homeschooling einstellen: Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 gestoppt werden. Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben möglich.
Ab der 100er-Schwelle darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein.
Am Mittwoch kamen knapp 25.000 Neuinfektionen hinzu. Bundesweit lag die Inzidenz bei 160,1. Am Vortag wiesen 359 von 412 Kreise eine Inzidenz von über 100 auf. Betrachtet man die Bundesländer, so lagen weite Teile Deutschlands am Mittwoch über der 165er-Schwelle, nämlich:
  • Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Bremen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt
  • und Thüringen.
Dem Beschluss im Bundestag waren tagelange Verhandlungen über die Details vorangegangen. Zuvor hatte es wochenlange Debatten über die weitere Pandemie-Bekämpfung gegeben. Die bisherigen Beschlüsse der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) waren als nicht mehr ausreichend kritisiert worden, vor allem weil viele Länder sich nicht daran hielten.
Zugleich stellte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) per Rechtsverordnung die Weichen dafür, dass Unternehmen den nicht im Homeoffice befindlichen Mitarbeitern zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen müssen.

Olaf Scholz: „Was wir brauchen, ist Klarheit und Konsequenz“

Die Koalition warb eindringlich für die Regeln. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sagte: „Was wir brauchen, ist Klarheit und Konsequenz.“ Es gehe nicht um einen Dauerzustand, sondern darum, die Pandemie zu überwinden. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte: „Die Lage ist ernst, sehr ernst.“ 4987 Menschen lagen am Mittwoch mit Covid-19 auf Intensivstationen. „Tendenz weiter steigend, bei sinkendem Alter der Patienten“, sagte Spahn. Zwei Drittel aller Ausbrüche fänden derzeit im privaten Bereich statt. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) betonte: „Dieses Gesetz ist ein Gesetz fürs Leben.“ Er hätte ein härteres Gesetz bevorzugt, aber nun sei es wichtig, den Kompromiss zu verabschieden.
Die neuen Regelungen könnten frühestens ab diesem Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag den Bundesrat passieren. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte RTL/ntv: „Der Bundesrat wird sich nicht verweigern.“ Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Es ist offen, ob das am Donnerstag geschehen wird, weil das Gesetz - wie jedes andere auch - im Präsidialamt erst geprüft wird. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt könnte möglicherweise noch am selben Tag wie die Unterzeichnung erfolgen.

Wie lange dauert die Notbremse? Corona-Notbremse ist befristet bis 30.06.

Es könnte also sehr schnell gehen: Als der Bundesrat im März 2020 das Gesetzespaket zu den Corona-Hilfen absegnete, unterzeichnete Steinmeier es zwei Stunden später. Noch am Abend desselben Tages wurde die Regelung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit die Notbremse greift, muss die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen über 100 liegen. Diese drei Tage sollen nach dem jüngsten Entwurf nun auch schon die drei Tage unmittelbar vor Inkrafttreten des Gesetzes sein.
Die Corona-Notbremse ist bis zum 30. Juni befristet. Bis dahin soll die Pandemie durch Impfungen nach Erwartungen der Regierung weitgehend zurückgedrängt sein. Die Zahl der Geimpften wachse zügig, sagte Spahn. „Anfang Mai wird es jeder Vierte sein, in wenigen Wochen jeder Dritte“, sagte Spahn. Aber: „Impfen und Testen alleine reicht nicht, um die dritte Welle zu brechen.“

FDP: Lindner kündigt Verfassungsbeschwerde an

FDP-Partei- und Fraktionschef Christian Lindner hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. „Wir sehen die Regeln zur Ausgangssperre verfassungsrechtlich unverändert als hoch problematisch an“, sagte er am Mittwoch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Regelung zur Ausgangssperre sei „nicht notwendig zur Bekämpfung der Pandemie, aber dennoch ein Grundrechtseingriff“, sagte Lindner. „Außerdem fehlt im Gesetz die Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften.“
Der FDP-Chef fügte hinzu, dass seine Fraktion auch politische Bedenken gegen das Gesetz habe. Dazu zählten die aus Sicht der Liberalen „falschen Schulschließungen ab einer Corona-Inzidenz von 165 und die alleinige Abstützung der Maßnahmen auf den Wert der Neuinfektionen“. Diese Einwände seien jedoch rein politischer Natur und nicht justiziabel.

Corona-Notbremse: Heftige Debatten im Bundestag

Die geplante Bundes-Notbremse mit verbindlichen Regeln für den Kampf gegen die dritte Corona-Welle der Pandemie in ganz Deutschland hatte im Bundestag zu einem heftigen Schlagabtausch geführt. Die Opposition kritisierte am Mittwoch vor der entscheidenden Abstimmung im Plenum unter anderem erhebliche Grundrechtseinschränkungen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) verteidigte die Neuregelungen, die zu mehr Verständlichkeit und größerer Unterstützung bei den Bürgern beitragen sollten. Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes soll sich an diesem Donnerstag auch noch der Bundesrat befassen.

Kritik von FDP, Grünen, Linke und AfD an Bundes-Notbremse

Linke-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali sagte: „Ja, es geht um Leben und Tod.“ Das Pandemiegeschehen müsse dringend eingedämmt werden. Die Bundesregierung versuche aber, Grundrechte „praktisch im Vorbeigehen“ einzuschränken und ihre Befugnisse auszuweiten. Unverhältnismäßig sei, dass ab einem Inzidenzwert 100 Ausgangssperren kommen sollten, Kinder aber bis zu einem Wert von 165 zur Schule gehen. „Woher haben Sie eigentlich diese Zahlen? Würfeln Sie die aus?“
AfD-Fraktionschef Alexander Gauland sprach von einem „Angriff auf die Freiheitsrechte, den Föderalismus wie den gesunden Menschenverstand“. Die Regierung habe in der Impfstoffbeschaffung versagt und versuche nun, die Opposition durch moralischen Druck zur Zustimmung zu bewegen. Kritiker würden nicht ernst genommen. „Sie können nicht das halbe Volk zu Querulanten machen“, sagte er mit Verweis auf Menschen, die am Mittwoch in Berlin gegen die Corona-Politik demonstrierten.
Die Grünen forderten dagegen schärfere Regeln gegen die dritte Corona-Welle als nun geplant. „Insgesamt reichen diese Maßnahmen nicht aus, um tatsächlich eine Trendumkehr hinzubekommen“, sagte Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink. Sie warf Union und SPD vor: „Sie handeln zu spät, zu unwirksam.“

Die Regeln der Corona-Notbremse in der Übersicht

  • Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Kontaktbeschränkung nicht. Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.
  • Ausgangsbeschränkung: Die geplanten Ausgangsbeschränkungen sollen ab 22.00 Uhr gelten. Bis 5.00 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen sind die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“ wie etwa gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen. Bewegung an frischer Luft soll bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlagen. Ausgenommen sind in der Regel auch die Ausübung eines Berufs oder Mandats und die journalistische Berichterstattung. Das Gleiche gilt für die Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrecht, die unaufschiebbare Betreuung Unterstützungsbedürftiger oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender, Versorgung von Tieren oder „ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke“.
  • Freizeiteinrichtungen: Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Solarien, Fitnessstudios, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen.
  • Läden: Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect). Ausgenommen von Schließungen oder starken Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen. Für die zulässige Kundenanzahl gelten Grenzen in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche. In geschlossenen Räumen müssen Kunden eine Maske auf FFP2-Niveau oder eine medizinische Maske tragen.
  • Kultur: Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen schließen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt. Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben.
  • Sport: Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.
  • Gastronomie: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege“. Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur oder der Fußpflege will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.
  • Nah- und Fernverkehr: Für Passagiere in Bus, Bahn und Taxi sind Masken mit FFP2-Niveau Pflicht, für Personal mit Kundenkontakt medizinische Masken. Möglichst soll nur die Hälfte der regulär zulässigen Passagiere mitfahren.
  • Tourismus: Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.
  • Schulen: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer müssen im Präsenzunterricht zweimal pro Woche getestet werden. Darüber hinaus gilt hier eine eigene Notbremse: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100, so wird Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag Pflicht. Ab 165 wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.
  • Kitas:Diese Bremse gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen. Die Schulbremse tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 165 wieder unterschreitet.
  • Arbeitsplatz: Unternehmen müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen - das hat das Kabinett am mittwoch beschlossen. Falls möglich, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten Homeoffice ermöglichen und Arbeitnehmer müssen das normalerweise auch annehmen.
  • Geimpfte: Die Bundesregierung soll Erleichterungen für Geimpfte oder Menschen, bei denen zum Beispiel wegen einer vorigen Covid-19-Erkrankung von einer Immunisierung auszugehen ist, regeln können. Bundestag und Bundesrat müssen solchen Verordnungen zustimmen.

Durchreise durch Kreise mit Ausgangssperre untersagt - Wann ist Ausgangssperre?

Die ab Samstag geltende bundeseinheitliche Corona-Notbremse untersagt in der Regel auch die nächtliche Reise durch betroffene Landkreise. Ausgangsbeschränkung bedeute "nicht rauszugehen, heißt also auch nicht zu reisen", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag. Ausnahmen aus "triftigen Gründen" seien gesetzlich geregelt. Zudem ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums der Transit durch einen betroffenen Landkreis möglich, wenn an Ausgangs- und Zielort der Reise die Inzidenz unter der 100er-Grenze liegt.
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht eine nächtliche Ausgangsbeschränkung vor, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner übersteigt. In diesem Fall treten am übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft. Am Samstag gelten somit Ausgangsbeschränkungen in denjenigen Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen am vergangenen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Inzidenz über 100 lag.
Ausgenommen von der Ausgangsbeschränkung sind etwa
  • medizinische Notfälle
  • die Berufsausübung
  • die Betreuung bedürftiger Menschen
  • die Versorgung von Tieren
  • die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts.

Ab wann tritt die Notbremse in Kraft?

Der Bundestag hat die bundeseinheitliche Notbremse am Mittwoch, 21.04., beschlossen. Doch damit ist sie noch nicht in Kraft getreten. Zunächst muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Anschließend wird es - wie jedes Gesetz - dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zur Unterschrift vorgelegt. Ist das Gesetz unterschrieben wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt dann ab Samstag 24.04. in Kraft.

Corona Regeln BW: Baden-Württemberg zieht bundeseinheitliche Notbremse früher

„Wir müssen jetzt handeln.“ Weil die Corona-Zahlen weiter steigen, will Baden-Württemberg die angekündigte Corona-Notbremse der Bundesregierung schon viel früher umsetzen. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) teilte am Donnerstag in Stuttgart mit, dass man die Corona-Verordnung des Landes ohnehin am Wochenende verlängern müsse. Daher würden die vorgesehenen Verschärfungen des Bundes direkt mit eingearbeitet.