- Baden-Württemberg wird die Notbremse der Bundesregierung schon ab Montag, 19.04., umsetzen.
- Gesundheitsminister Manne Lucha: Wir warten nicht auf den Bund“
- Die 7-Tage-Inzidenz in BW stagniert bei 164
Baden-Württemberg setzt die angekündigte bundesweite Notbremse schon früher um. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) teilte am Donnerstag in Stuttgart mit, dass man die Corona-Verordnung des Landes ohnehin am Wochenende verlängern müsse. Daher würden die vorgesehenen Verschärfungen des Bundes direkt mit eingearbeitet. „Wir warten nicht auf den Bund, wir müssen jetzt handeln. Jeder Tag zählt in der Pandemiebekämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentieren“, sagte Lucha.
Corona-Notbremse: „ Wir müssen jetzt handeln“
Für Baden-Württemberg werde sich nicht viel ändern, da man konsequenter als manche anderen Länder bereits nach der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März die Notbremsen-Regelungen ungesetzt habe, betonte der Minister. Allerdings wich das Land bislang von den einst von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktregeln in einem wesentlichen Punkt ab: In Baden-Württemberg dürfen sich derzeit noch zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen treffen - auch in Regionen mit hohen Inzidenzen.
Nach der „Notbremsen“-Vereinbarung darf sich in Kreisen mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt.
Das Bundeskabinett hatte am Dienstag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die bundeseinheitliche Maßnahmen für Regionen mit vielen Neuinfektionen vorsieht. Kommende Woche sollen die Neuerungen erst vom Parlament beschlossen werden und dann den Bundesrat passieren.
Die „Bundes-Notbremse“ sieht ab einer Inzidenz von 100 nicht nur strengere Kontaktregeln, sondern auch „als ultima ratio“ eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr vor, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Die geplanten Änderungen befänden sich zurzeit noch in der juristischen Ausarbeitung, die Ressortabstimmung erfolge bis zum Wochenende.
7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg stagniert bei 165
Nach dem Anstieg an den vergangenen Tagen stagniert die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg - allerdings auf hohem Niveau. Im Laufe der vergangenen sieben Tage haben die Behörden mit Stand vom Donnerstag (16.00 Uhr) im Schnitt 165,0 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner registriert, wie das Landesgesundheitsamt mitteilte. Am Mittwoch waren es 165,3, Mitte vergangener Woche lag der Wert noch bei 101,1.
Nur 5 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg liegen unter einer Inzidenz von 100, acht liegen über der 200er-Marke und zwei weiterhin sogar über der 300er-Schwelle: der Stadtkreis Heilbronn (319,1) sowie der Landkreis Schwäbisch Hall (323,7).
Die Zahl der bestätigten Fälle seit Pandemiebeginn stieg um 3472 auf 400.029. 15 weitere Menschen starben an einer Infektion mit dem Coronavirus oder im Zusammenhang damit. Die Zahl der Corona-Toten stieg damit auf 9022. Als genesen gelten 352.738 (plus 2181).
Corona-Regeln BW: Das gilt ab einer Inzidenz von 100
In einer Mitteilung am Freitag konkretisierte das Sozialministerium von Manne Lucha den Plan in zwölf Punkten:
- Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur noch zulässig, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.
- Der Betrieb von Wettannahmestellen, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr bleibt insgesamt untersagt.
- Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs des Spitzen- und Profisports.
- Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen sind mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen (insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege) geschlossen. Auch Sonnenstudios sind zu schließen.
- Für Kundinnen und Kunden von Friseurbetrieben und Barbershops ist ein vorheriger Schnelltest erforderlich.
- Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.
- Ladengeschäfte dürfen keine Abholangebote mehr anbieten. Es sind nur noch Lieferdienste zulässig.
- Soweit Ladengeschäfte der Grundversorgung, also insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, geöffnet bleiben, wird die Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde nochmals verschärft von 10 auf 20 Quadratmeter (bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter) und von 20 auf 40 Quadratmeter (für die über 800 Quadratmeter hinausgehenden Flächen).
- Baumärkte sind geschlossen.
- Es gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
- Kindertagesstätten und Schulen sind ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen für den Präsenzbetrieb geschlossen. Ausnahmen sind insbesondere für Abschlussklassen vorgesehen.