- Die Corona-Zahlen und die Inzidenz in Baden-Württemberg sind hoch.
- Seit Samstag (24.04.) greift die Bundes-Notbremse - damit gelten neue Regeln bei Ausgangssperre und FFP2-Maskenpflicht
- Welche Regeln gelten in Baden-Württemberg aktuell?
Die Bundes-Notbremse greift ab Samstag (24.04.) und auch das Land Baden-Württemberg hat die neuen Regeln in der Corona-Verordnung umgesetzt. Es gibt Änderungen in zahlreichen Bereichen:
- Ausgangssperre in Hotspots
- Kontaktbeschränkungen und Treffen
- Beerdigungen
- Einzelhandel
- Fitnessstudios
- Schulen und Kitas
Bundes-Notbremse Regeln: Diese neuesten Corona-Regeln gelten jetzt in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung angepasst. Das bringt vor allem Änderungen in Hotspots mit sich. Liegt eine Stadt oder ein Landkreis drei Tage in Folge über einem Inzidenzwert von 100 gelten folgende Regeln:
- Treffen sind weiterhin mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Personen möglich. Ausnahmen gelten für Kinder bis einschließlich 13 Jahren.
- Trauerfeiern und Beerdigungen dürfen mit Maximal 30 Personen stattfinden.
- Die Ausgangsbeschränkung gilt nun von 22 Uhr (vorher 21 Uhr) bis 5 Uhr. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr spazieren gehen oder joggen draußen allein erlaubt.
- Allgemeinbildende Schulen müssen nun ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den Wechselunterricht gehen.
- Allgemeinbildende Schulen müssen nun ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den Distanzunterricht gehen. Für die Klassenstufen 1 bis 7 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
- Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nur noch Notbetreuung anbieten.
- Geschäfte dürfen bis zu einer Inzidenz von 150 „Click & Meet“ mit einem negativen Corona-Test anbieten.
- Im ÖPNV gilt die Pflicht eine FFP2-/KN95-/N95-Maske zu tragen.
- Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen weiter öffnen, Besucher müssen allerdings einen negativen Schnelltest vorweisen.
- Der Betrieb von Fitnessstudios ist generell untersagt.
- Beim Friseur ist ein negativer Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Außerdem müssen Kundinnen und Kunden FFP2-Masken tragen.
- Kindertraining: Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch bei einer Inzidenz über 100 trainieren – kontaktlos in 5er-Gruppen. Anleitungspersonen brauchen einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Neueste Corona-Regeln BW: Diese Regeln haben sich geändert
Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen in der Corona-Verordnung, die unabhängig von der Inzidenz gelten:
- Ausnahmen für Kinder z.B. bei Kontaktbeschränkungen gelten nun nur noch bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahre.
- Fitnessstudios dürfen für dienstliche Zwecke, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- oder Profisport öffnen.
- Buchhandlungen dürfen unter den Auflagen für den Einzelhandel wieder öffnen und sind von der Notbremse ausgenommen.
Ausgangssperre: Eigener Garten tabu?
Zwischen 22.00 und 5.00 Uhr darf man in Hotspots die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nur noch aus „triftigen Gründen“ verlassen. Das sind:
- Zwischen 22 und 24 Uhr zur Bewegung an frischer Luft allein.
- Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen.
- Für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen, sowie Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.
- Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
- Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.
- Zur Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien.
- Zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts.
- Zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender.
- Zur Versorgung von Tieren, beispielsweise Gassi gehen.
- Aufgrund ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Gründe.
Im eigenen Garten darf man sich auch unabhängig davon aufhalten. Denn dieser zählt zur Wohnung. Gleiches gilt für Balkone oder Terrassen.
Quarantäne-Regeln BW: Wann muss ich in Quarantäne? Lockerungen für Geimpfte
Wer sich in Quarantäne begeben muss, ist ein einer besonderen Corona-Verordnung geregelt. Grundsätzlich gilt in Quarantäne müssen:
- Menschen, die mit einem PCR-Test oder einem Schnelltest positiv auf Corona getestet wurden.
- Menschen, die auf ein PCR-Testergebnis warten.
- Haushaltsangehörige Personen von Menschen, die positiv getestet wurden.
- Enge Kontaktpersonen.
Die Quarantäne endet bei PCR-positiv getesteten Personen nach 14 Tagen. Bei Schnelltest-positiven Personen, wenn ein negatives PCR-Test-Ergebnis vorliegt.
Das Land Baden-Württemberg plant darüber hinaus Lockerungen bei der Quarantäne für Geimpfte: Wer vollständig geimpft ist und keine Symptome hat, soll sich beim nachweislichen Kontakt mit Infizierten künftig nicht mehr absondern müssen. Auch wer aus einem Risikogebiet im Ausland einreist, muss nicht mehr in Quarantäne. Dies gilt für jeden, der beide Corona-Impfungen erhalten hat, wenn seit der zweiten Impfung bereits 14 Tage vergangen sind. Wer zuvor an Covid-19 erkrankt war, benötigt nur eine Impfung, um als vollständig geschützt zu gelten.
Corona Verordnung BW: Land stellt VO online
Die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung und ein FAQ mit Fragen und Antworten zu den neuen Regeln stellt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Corona Inzidenz BW bei fast 200
In Baden-Württemberg sind am Sonntag 1782 Corona-Neuinfektionen gemeldet worden. Das geht aus dem Tagesbericht des Landesgesundheitsamtes hervor (Stand 16.00 Uhr). Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz, also die Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche, stieg dem Bericht zufolge auf 196,3. Damit lag der Wert deutlich höher als noch am vergangenen Sonntag mit 173,4. Nur drei Kreise unterschritten die Schwelle von 100. Höher als 165 lagen 32 Land- und Stadtkreise.
Corona Impfung BW: Formulare, Termin, Anmeldung und Vermittlungscode
Die Corona-Impfungen in Baden-Württemberg kommen voran. Welche Unterlagen und Formulare braucht man? Wie gehen Anmeldung und Termin? Wann bin ich dran? Viele Menschen stellen sich zahlreiche Fragen rund um die Corona-Impfung. Ab Montag dürfen auch über 60-Jährige einen Termin buchen.
Schlagwörter
Coronavirus
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von , der den Artikel ergänzt. Sie können sich diesen mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen externe Inhalte von angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.