Die Stadt Memmingen im Allgäu verschärft nach der Überschreitung des Corona-Frühwarnwerts die Quarantäne-Regeln für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

Corona-Zahlen steigen: 7-Tage-R-Wert überschritten

Nach Angaben einer Sprecherin vom Mittwoch gab es in der Stadt in den vergangenen sieben Tagen 38,76 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. „Fast alle sind Reiserückkehrer aus Risikogebieten“, sagte die Stadtsprecherin.

Corona-Regeln in Memmingen werden verschärft

Deshalb würden die Regeln nun verschärft:
  • Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich demnach zunächst in häusliche Quarantäne begeben
  • Sie müssen sich nach mehreren Tagen erneut auf Corona testen lassen
  • unabhängig davon, ob sie sich im Ausland oder bei der Rückkehr schon einem Test unterzogen hatten.
Diese Regelung werde voraussichtlich auch dann in Kraft bleiben, wenn die Zahl der Infektionen wieder sinke, sagte die Stadtsprecherin.

Frühwarnwert in Bayern: So nah sind viele Landkreise am Grenzwert

Schon in der vergangenen Woche hatte die Stadt Rosenheim den bundesweit geltenden Grenzwert für die Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner überschritten. Der Wert lag am Freitag bei 52,1. Am Donnerstag 3. September war er nach Angaben des RKI auf 26,8 gesunken.
Diese Städte und Landkreise in Bayern nähern sich den Grenzwerten:
  • Stadt Ingolstadt (35,0)
  • Stadt München (27,3)
  • Stadt Landshut (41,4)

Kreis Weißenburg-Gunzenhausen überschreitet Grenzwert: Kommen härtere Regeln?

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen will trotz steigender Infektionszahlen vorerst keine weiteren Maßnahmen einleiten, betonte eine Sprecherin am Mittwoch. Auch dort handle es sich bei den Infizierten „zum größten Teil“ um Reiserückkehrer. Die Betroffenen und ihre Kontaktpersonen befänden sich in häuslicher Quarantäne, die Polizei werde stichprobenartig bei den Kontrollen zur Einhaltung helfen. Der Landrat des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen, Manuel Westphal (CSU), hatte schon am Dienstag betont, es gebe keinen Grund zur Beunruhigung: „Im Landkreis ist kein Hotspot entstanden.“

Corona aktuell: Warnwert in München am Freitag überschritten

Der Warnwert von 35 Infizierten pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen war am Freitag nach Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überschritten und lag bei 35,27. „Damit tritt die Allgemeinverfügung in Kraft, die wir erlassen haben“, sagte ein Sprecher der Stadt.

Corona Regeln Bayern: Das gilt nun in München

So sehen die Regeln in München im Detail aus:
  • Der Verkauf von Alkohol ist ab 21 Uhr bis 6 Uhr morgens verboten.
  • Zudem darf Alkohol im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr nicht mehr konsumiert werden.
  • Ausnahmen gelten jeweils für den Ausschank in der Gastronomie und bei genehmigten Veranstaltungen.

Corona-Beschränkungen: In diesen Städten gilt ein Alkoholverbot

Auch in anderen bayerischen Städten gibt es bereits Alkoholverbote im öffentlichen Raum. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte schon vor Wochen die Kommunen aufgefordert, den Erlass entsprechender Regelungen zu prüfen. In Bamberg und Nürnberg ist es in Teilen der Altstadt bereits verboten, an den Wochenenden abends Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen.

Infektionen in Bayern: Düsseldorfer Schüler auf Klassenfahrt in Chiemgau angesteckt

Nach einer Klassenfahrt nach Aschau im Chiemgau in Bayern sind 20 Schüler einer Düsseldorfer Schule mit Corona infiziert. Das berichtete der WDR am Donnerstag. Nach der Rückkehr zeigte laut WDR einer der Schüler der Freiherr-vom-Stein-Realschule Symptome. Nach und nach seinen dieser Schüler und andere getestet worden - insgesamt waren (Stand Donnerstagmorgen) 20 der Kinder positiv. 55 Schüler seien insgesamt bei dem Ausflug der 10. Klasse dabei gewesen.

Corona-Zahlen in Bayern: So viele Infizierte, Tote und Genesene gibt es

So ist die Lage in Bayern nach Angaben des Dashboards des Robert Koch Instituts (RKI) (Stand 03.09., 0:00 Uhr):
  • Zahl der Infizierten: 58.077
  • Zahl der Neuinfektionen: 296
  • Zahl der Toten: 2641 (+1 mehr als am Vortag)
  • Zahl der Genesenen: etwa 51.800 (+300 mehr als am Vortag)

Diese Corona-Regeln gelten aktuell in ganz Bayern

Maskenpflicht

In Bayern ist eine Maske im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. Der Bußgeld-Regelsatz wurde auf 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen angehoben.

Öffentliche Veranstaltungen

Die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten. Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen – das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze bei 200 beziehungsweise 100 Menschen. Märkte ohne Volksfestcharakter wie kleinere Kunst- und Handwerkermärkte oder Flohmärkte ohne große Besucherströme werden im Freien unter Auflagen erlaubt.

Private Feiern

Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Vereinssitzungen dürfen stattfinden mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien.

Kontaktbestimmungen

Im öffentlichen Raum dürfen sich Gruppen von bis zu 10 Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es keine strikte zahlenmäßige Beschränkung, allerdings soll dort die Personenzahl so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Schulen und Kitas

In Bayern sind Schulferien. Es gibt mehrstufige Pläne für Schulen, Kindergärten und Co., wie es abhängig vom lokalen Pandemie-Verlauf weitergehen soll. Klar ist, dass es zunächst für neun Schultage eine Maskenpflicht für alle Schüler weiterführender Schulen und Lehrer im Unterricht geben wird. Bei stark steigenden Corona-Fallzahlen könnte auch den Grundschülern eine Maskenpflicht im Unterricht drohen - sofern in einer Region der Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche überschritten wird. Kinder mit Schnupfen und laufender Nase sollen auch nicht mehr automatisch vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Lokale Schließungen von Einrichtungen sollen in jedem Fall die letzte Option sein.

Demonstrationen

Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.