Kommt jetzt die 2G+ Regel für Clubs, Bars und Diskotheken? Laut einer Beschlussvorlage der SPD-Seite soll dies bei der Ministerpräsidentenkonferenz heute beschlossen werden. Wenn sich die Corona-Lage weiter zuspitzt, solle laut Beschluss die Einführung der sogenannten 2G-plus-Regel in stark infektionsgefährdeten Bereichen möglich werden. Was gilt laut Beschlussvorlage für die heutige MPK als „stark infektionsgefährdeter Bereich?
- Diskotheken
- Clubs
- Bars
Die Nachrichtenagentur AFP berichtet am Donnerstag über diese Beschlussvorlage. Was darüber hinaus aktuell vor und während der Ministerpräsidentenkonferenz passiert, erfahrt ihr in unserem MPK-Live-Ticker:
Ministerpräsidentenkonferenz Ergebnisse und Beschlüsse
Lockdown, 2G und Homeoffice-Pflicht – Der Corona-Gipfel im Liveticker zum Nachlesen
Berlin
2G+ im Club, in der Bar und Disco: Das bedeutet die neue Corona-Regel
Wenn 2G-Plus im Club, in der Bar und in der Disco gilt, heißt das: Nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt - diese aber auch nur dann, wenn sie einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen können. Ungeimpfte haben bei dieser 2G+ Regel ohnehin keinen Zutritt mehr. Was noch offen ist: In der Beschlussvorlage ist noch nicht festgehalten, ab welchem Schwellenwert die Länder die 2G-Plus-Regeln einführen werden.
2G+ in Clubs und Bars: Erste Einigungen der MPK zu 2G und 2G plus durchgesickert
Laut dem Portal „Business Insider“ gab es beim Corona-Gipfel hinsichtlich der Anwendung der 2G und der 2G+ Regel in der Gastro, in Bars, bei Friseuren und bei Veranstaltungen schon erste Einigungen.
- 2G soll ab einer Hospitalisierungrate von 3,0 gelten
- 2G+ soll ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 gelten
Aktuelle Beschlussvorlage vor Ministerpräsidentenkonferenz heute: Was steht noch drin?
Laut der Beschlussvorlage seitens der SPD, die der Nachrichtenagentur schon vor der Ministerpräsidentenkonferenz vorliegt, soll zudem folgendes eingeführt werden:
- flächendeckende 2G-Regelung für den Freizeit-, Veranstaltungs-, Gastronomie-, Kultur-, Sport- und Tourismusbereich beschließen - die gilt allerdings in vielen Bundesländern.
- Kinder und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, werden dabei von der 2G- und 2G-Plus-Regel ausgenommen.
- In sogenannten Hotspots mit besonders besonders hohen Infektionszahlen: Länder behalten sich vor, „konsequent“ in eigener Kompetenz „von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes“ Gebrauch zu machen.
- Sie würden „im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamente erforderliche Maßnahmen ergreifen“.
- Überbrückungshilfen für Unternehmen um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern.
- Pflegekräfte im Gesundheitssystem sollen wegen ihres Einsatzes „in der aktuell sehr herausfordernden Situation“ erneut einen Pflegebonus erhalten. Zur möglichen Höhe der Geldzahlung wird in dem Papier nichts gesagt.
Homeoffice Pflicht 2021
Homeoffice-Pflicht und 3G – diese Corona-Regeln gelten bei der Arbeit
Berlin