Seitdem Amtsinhaber Klaus Konzelmann verkündete, er werde nicht wieder antreten, treibt viele Albstädter um, wer sein Nachfolger wird. Mit Udo Hollauer, Roland Tralmer, Markus Ringle und Thomas Wenske gibt es vier Kandidaten für den Posten des Oberbürgermeisters. Am Sonntag, 5. März, ist Entscheidungstag. „Wählen ist Bürgerrecht und Bürgerpflicht“, wirbt Konzelmann. „Diese Chance sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse und zum Wohle unserer Stadt wahrnehmen“, spricht er die Bürgerinnen und Bürger in einem Schreiben an.
Gewählt wird ein Oberbürgermeister für acht Jahre. Beginn seiner Amtszeit ist der 1. Juni dieses Jahres. Der Oberbürgermeister ist gesetzlicher Vertreter und erster Repräsentant der Stadt und damit auch der etwa 46 000 Einwohner. Allerdings bedeutet Einwohner nicht gleich Wahlberechtigter: Rund 10 000 Albstädter sind minderjährig oder dürfen aus anderen Gründen nicht wählen.
Fast 35 500 Wahlberechtigte
Um als Oberbürgermeister im ersten Wahlgang gewählt zu werden, benötigt ein Kandidat mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen. Würden alle wahlberechtigten Albstädter wählen gehen (35 476 Personen), benötigt ein Kandidat mehr als 17 738 Stimmen. Allerdings zeigen die Statistiken, dass nie alle Wahlberechtigten von ihrem „Recht und der Pflicht“, wie es Konzelmann ausdrückt, Gebrauch machen. Die Wahlbeteiligung bei baden-württembergischen Bürgermeisterwahlen liegt im Durchschnitt etwas über der 50-Prozent-Marke. Dies geht vom Statistischen Landesamt hervor, das dabei allerdings nur die Jahre 2010 bis 2015 betrachtete. Das würde in Albstadt bedeuten, ein Kandidat benötigt 8870 Stimmen, um im ersten Wahlgang zum Oberbürgermeister gewählt zu werden.
Allerdings sinkt die Wahlbeteiligung statistisch betrachtet, je mehr Einwohner eine Kommune hat. Demgegenüber steht die Beteiligung je nach Kandidatenzahl. Die Wahlbeteiligung steigt auf durchschnittlich 58 bis 59 Prozent bei drei oder vier Kandidaten.
Was passiert aber, wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit aller gültigen Stimmen erhält? Dann sind Neuwahlen notwendig. Diese finden bei Bedarf zwei Wochen später, am Sonntag, 19. März, statt. Im Fall einer Neuwahl können sogar neue Bewerbungen eingereicht werden. Hierfür würde die Frist am Montag, 6. März, beginnen und am Mittwoch, 8. März, um 18 Uhr enden. Bei einer Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit das Los.
Ist die Wahl möglicherweise schon jetzt entschieden? Immer mehr Bürgerinnen und Bürger entscheiden sich für die Briefwahl. 4610 Personen haben bis Freitag, 12 Uhr, Briefwahl beantragt, davon 2523 per Internetlink, teilt die Stadt mit. Der Rest beantragte die Unterlagen postalisch oder per E-Mail. Allerdings nahm die Stadt am Freitag noch bis 18 Uhr Briefwahlanträge an.
Bei der Briefwahl müssen der Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein spätestens bis Sonntag, 18 Uhr, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Klaus Konzelmann, vorliegen. Postalisch ist das am Samstag nicht mehr gewährleistet. Dafür kann der verschlossene Stimmzettelumschlag auch beim jeweiligen Wahllokal, der auf dem Umschlag steht, abgegeben werden.
Der klassische Wahlgänger hat am Sonntag von 8 bis 18 Uhr Zeit, in einem der 29 Wahlbezirke (siehe Infokasten) seine Stimme abzugeben. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber, die öffentlich bekannt gemacht sind. Ein Wähler kann auch eine nicht auf dem Stimmzettel vorgedruckte, wählbare Person notieren. Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen.
Info Als letztes Thema der Reihe „Wir fragen die OB-Kandidaten“ geht es um Freizeit und Ehrenamt (siehe unten).
Die Wahllokale der Stadt Albstadt
Tailfingen: Kindergarten, Wieslesweg 10;
Bürgerbüro, Adlerstraße 14; Haus der Vereine,
Petrusstraße 10;
Lutherschule, Altbau, EG, Zimmer 3, Martin-Luther-Straße 25; Grundschule Langenwand, Musiksaal, Vogelsangstraße 46;
Grundschule Langenwand, Zimmer 6, Vogelsangstraße 46; Halle Stiegelschule, Gärtnerstraße 16.
Bürgerbüro, Adlerstraße 14; Haus der Vereine,
Petrusstraße 10;
Lutherschule, Altbau, EG, Zimmer 3, Martin-Luther-Straße 25; Grundschule Langenwand, Musiksaal, Vogelsangstraße 46;
Grundschule Langenwand, Zimmer 6, Vogelsangstraße 46; Halle Stiegelschule, Gärtnerstraße 16.
Truchtelfingen: Rossentalschule, Turnhalle, Rossentalstraße 45; evangelisches (ev.) Gemeindehaus, Holdertalstraße 6.
Ebingen: Kindergarten, Gartenstraße 103; Kirchgrabenschule, Zimmer 11, Landgraben 16; Schloßberg-Realschule, Zimmer A 107, Hohenzollernstraße 6; Altentagesstätte AWO, Klarastraße 30; Gymnasium, Zimmer 05, Gymnasiumstraße 15; Oststadtschule, Gymnastikraum, Flandernstraße 25; Walther-Groz-Schule, Eingang B, Zimmer B 042, Johannesstraße 4 bis 6; Friedenskirche, Gemeindesaal, Kientenstraße 40; Schalksburgschule, Turnhalle, Lautlinger Straße 206; Bürgerheim, Musik- und Kunstschule, Schützenstraße 76.
Margrethausen: Turn- und Festhalle, Burgfelder Steige 5.
Lautlingen: Turn- und Festhalle, Mühlgasse 14.
Laufen: Evangelisches Gemeindehaus, Gallusstraße 10.
Onstmettingen: Kindergarten, Eberhardstraße 23; ev. Gemeindehaus, Heinrich-Heine-Straße 39.
Pfeffingen: Ev. Gemeindehaus, Gutenbergstraße 15.
Burgfelden: Kindergarten, Kesselstraße 20.