Landtagswahl in BW: Eine Stimme mehr und Wählen ab 16 erlaubt – Details zum neuen Wahlrecht

Bei der Landtagswahl am 8. März dürfen erstmals 16- und 17-Jährige wählen. Zudem gibt es dank des neuen Wahlrechts in Baden-Württemberg eine Erst- und eine Zweitstimme.
Marijan Murat/dpa- Am 8. März gilt in BW erstmals ein reformiertes Landtagswahlrecht.
- Wahlalter jetzt 16: Rund 180.000 Jugendliche dürfen wählen.
- Zwei Stimmen: Erststimme für Direktkandidat, Zweitstimme für Partei.
- Zweitstimme bestimmt die Sitzstärke, Listen füllen Mandate auf.
- Kritik: mehr Überhang-/Ausgleichsmandate, möglicher „XXL-Landtag“ und höhere Kosten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Baden-Württemberg braucht einen neuen Ministerpräsidenten. Winfried Kretschmann von den Grünen tritt nach 15 Jahren nicht mehr an. Bei der nächsten Landtagswahl am 8. März 2026 können die Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden, wer Kretschmanns Nachfolger wird. Dann gilt erstmals ein neues Wahlrecht. In diesem Artikel stellen wir vor, was sich alles ändert.
Die wichtigsten Neuerungen
Ab sofort dürfen auch 16- und 17-Jährige den Landtag wählen. Das sind rund 180.000 Jugendliche. Das Wahlalter wurde – wie schon bei Kommunalwahlen – von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Ziel ist es, mehr junge Menschen an die Urnen zu bringen. Bei den Kommunalwahlen sowie bei der Europawahl wurde das Wahlalter bereits auf 16 Jahre gesenkt.
Noch bedeutsamer für die breite Wählermehrheit: Es gibt jetzt zwei Stimmen, ähnlich wie bei der Bundestagswahl. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreiskandidat oder eine Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Diese stellt dafür eine Landesliste auf, über die Kandidatinnen und Kandidaten in den Landtag einziehen können.
Warum wurde das Wahlrecht geändert?
Ein zentrales Ziel der Reform ist etwa ein höherer Frauenanteil im Landtag. Derzeit sitzen nur rund 30 Prozent Frauen im Parlament. Besonders unausgewogen ist das Bild bei einzelnen Fraktionen: Die AfD-Fraktion besteht aus 16 Männern und einer Frau.
Bislang stellten die Parteien ihre Kandidaten vor allem in den Wahlkreisen auf. Kritiker führen an, dass sich an der Basis vor Ort oft die „Platzhirsche“ durchsetzen – also Männer. Mit dem neuen Wahlrecht erhalten die Landesparteien mehr Einfluss auf die Kandidatenauswahl über die Aufstellung der Landeslisten. Das soll es erleichtern, Frauen gezielt auf aussichtsreiche Plätze zu bringen.
Ob das gelingt, ist unklar. Auf den Landeslisten für die anstehende Landtagswahl finden sich jeweils auf den zehn ersten Listenplätzen bei den Grünen, der CDU und der SPD zur Hälfte Frauen, bei der FDP sind es drei, bei der AfD eine einzige.
Landtagswahl 2026
Am 8. März 2026 wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Können die Grünen mit Cem Özdemir den zweiten grünen Ministerpräsidenten der Landesgeschichte stellen oder holt Manuel Hagel Baden-Württemberg für die CDU wieder zurück? Wie stehen die Chancen der anderen Parteien?
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Erst- oder Zweitstimme – was zählt mehr?
Bislang zählte die eine Stimme der Wähler sowohl für die Person als auch für die proportionale Sitzverteilung. Entscheidend für die Stärke der Parteien im Landtag ist nun die Zweitstimme. Die Erststimme entscheidet darüber, welche Person einen Wahlkreis direkt gewinnt. Die Sieger der 70 Wahlkreise ziehen direkt ein. Stehen einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis mehr Sitze zu, als sie Direktmandate gewonnen hat, werden diese über die Landeslisten aufgefüllt.
Mögliche Nachteile am neuen Wahlrecht
Kritiker, etwa die FDP und der Steuerzahlerbund, fürchten eine Aufblähung des Parlaments. Denn es wird bereits jetzt immer enger im Saal. Das Parlament hat eine Regelgröße von 120 Abgeordneten. Derzeit sitzen aber 154 Abgeordnete im Parlament.
Das liegt an Überhang- und Ausgleichsmandaten. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, entstehen Überhangmandate. Diese werden mit Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien ausgeglichen, um das Kräfteverhältnis zu wahren – was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt. Bei der Landtagswahl 2021 wurden 13 Überhangmandate vergeben – alle an die Grünen – und 21 Ausgleichsmandate an die anderen Parteien.
Kritikern zufolge wird das neue Zwei-Stimmen-System das Wahlverhalten ändern und durch Stimmensplitting – also unterschiedliche Entscheidungen bei Erst- und Zweitstimme – zu noch mehr Überhang- und Ausgleichsmandaten führen. Die Liberalen rechnen langfristig mit mehr als 200 Abgeordneten und befürchten damit verbundene hohe Kosten. Der Landesrechnungshof geht in diesem Fall von bis zu 200 Millionen Euro Mehrkosten in einer Legislaturperiode aus. Die FDP startete sogar ein Volksbegehren gegen einen „XXL-Landtag“, scheiterte damit aber.
Gegner befürchten eine Machtverschiebung hin zu den Parteivorständen. Der SPD-Politiker Gernot Gruber etwa hatte beim Beschluss des Wahlrechts gewarnt, Abgeordnete mit Zweitmandat seien künftig in erster Linie ihren Landesparteien, nicht mehr den Wählerinnen und Wählern in den Wahlkreisen Rechenschaft schuldig. Das fördere Politikverdrossenheit.
Müssen Wähler jetzt etwas anders machen?
Man muss nicht mehr zwingend zwischen dem Lieblingskandidaten und der Lieblingspartei entscheiden. Wer seine Erst- und Zweitstimme unterschiedlich vergibt, kann gezielt eine Person im Wahlkreis unterstützen und zugleich einer anderen Partei seine Stimme für die Sitzverteilung geben. Wer beide Stimmen derselben Partei gibt, stärkt sowohl den Kandidaten als auch die Partei insgesamt.
