Landtagswahl in Baden-Württemberg
: Rechtzeitig beantragen, Unterlagen ausfüllen und zurückschicken – so funktioniert die Briefwahl

Wenn die Wahllokale schließen, müssen auch die ausgefüllten Wahlbriefe im Rathaus eingetroffen sein. Worauf man achten muss. Der weiße muss im roten Umschlag stecken – sonst gelten die Stimmen nicht.
Von
Uwe Keuerleber
Ulm
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Landtagswahl in Baden-Württemberg - Briefwahl

Sie können den Wahlbrief entweder per Post zurückschicken oder direkt bei der Wahlbehörde einwerfen. (Symbolbild)

Marijan Murat/dpa
  • Briefwahl zur Landtagswahl BW am 8. März 2026: so funktioniert’s Schritt für Schritt.
  • Beantragung bei der Gemeinde: per Post, E-Mail, oft online oder persönlich im Rathaus.
  • Spätester Antragstermin: Freitag, 6. März, bis 15 Uhr; telefonisch nicht möglich.
  • Rücksendung bis Mittwoch, 4. März, empfohlen; Eingang spätestens Wahlsonntag 18 Uhr.
  • Erforderlich: Wahlschein (unterschrieben), Stimmzettel im weißen Umschlag, roter Wahlbrief.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Gewählt wird in Deutschland immer sonntags zwischen 8 und 18 Uhr im Wahllokal – und wer keine Zeit hat oder krank ist, kann nicht wählen? Zum Glück nicht. Sie können auch per Brief an allen deutschen Parlamentswahlen teilnehmen – zum Beispiel bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026. In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Stimme bequem von zu Hause abgeben möchten.

Ab wann kann man Briefwahl beantragen?

Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen bei ihrer Gemeinde beantragen, bei der sie auch gemeldet sind – entweder per Post, per E-Mail, oft auch online oder persönlich im Rathaus. In vielen Gemeinden werden die Wahlbenachrichtigungen automatisch an alle Wahlberechtigten verschickt. Sie enthalten Informationen dazu, wie die Briefwahl beantragt wird. Es ist auch möglich, auf den Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu warten, bevor man die Unterlagen beantragt. Wichtig: Die Unterlagen sollten rechtzeitig beantragt werden, damit sie pünktlich zur Wahl eingereicht werden können.

Eine weitere Möglichkeit ist, die Unterlagen persönlich in einem Wahlbüro abzuholen, und dort direkt vor Ort auszufüllen oder die zugeschickten Unterlagen abzugeben. Jede der 1.101 Kommunen in Baden-Württemberg stellt laut der Landeswahlleiterin ein solches Wahlbüro zur Verfügung, viele erst ein paar Wochen vor dem Urnengang.

Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist am Freitag vor der Wahl, also am 6. März bis 15 Uhr. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Wann müssen Briefwahlunterlagen abgegeben werden?

Wer seine Wahlunterlagen per Post zurückschicken möchte, sollte das spätestens bis Mittwoch, 4. März, erledigen – so empfiehlt es die Landeswahlleiterin. Alternativ können die roten Wahlbriefe auch direkt bei der angegebenen Adresse, etwa im Rathaus, abgegeben werden. Im Wahlbüro der Gemeinde ist es außerdem möglich, die Briefwahlunterlagen abzuholen, sie dort abzugeben oder direkt vor Ort zu wählen.

Wichtig: Die Unterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr eingegangen sein. Später eintreffende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Wann ist die Briefwahl gültig?

Die Briefwahl ist nur mit einem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein gültig. Wählerinnen und Wähler müssen auf dem Wahlschein die eidesstattliche Erklärung unterschreiben. Auf dem Stimmzettel hat man zwei Stimmen:

  • Erststimme: für eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten im Wahlkreis
  • Zweitstimme: für eine Partei
  • Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in den weißen Umschlag
  • Der weiße Umschlag und der unterschriebene Wahlschein kommen zusammen in den roten Wahlbriefumschlag
  • Der rote Umschlag muss zugeklebt und rechtzeitig abgeschickt oder abgegeben werden.

Vollmacht für andere Personen notwendig

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Die Unterlagen werden normalerweise per Post verschickt. Soll eine andere Person die Unterlagen persönlich abholen, muss auch diese extra bevollmächtigt werden und sich ausweisen können.

Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Vom Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. kommen bei der Landtagswahl 2026 wieder Wahlschablonen und Audio-CDs für blinde und sehbehinderte Menschen zum Einsatz. Dadurch kann ohne fremde Hilfe eine Stimme abgeben werden. Mit den speziell angefertigten Wahlschablonen kann der Wahlzettel an der richtigen Stelle markiert werden. Die Audioinformationen geben hierzu die notwendigen Hinweise für die Handhabung.

Wahlhilfen für Blinde und stark Sehbehinderte: ARCHIV - 29.08.2013, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Im Büro des BSVMV Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) zeigt ein Mitarbeiter eine Stimmzettelschablone, die an Mitglieder des Verbandes verschickt wurde für die Bundestagswahl am 22.09.2013. (zu dpa: «Wie wählen Menschen mit Behinderungen und Krankheiten?») Foto: Bernd Wüstneck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wahlhilfen für Blinde und stark Sehbehinderte. Archivfoto

Bernd Wüstneck/dpa

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