Wahlrechtsreform in BW: Mit 16 Jahren im Gemeinderat, mit 18 Bürgermeister – das ändert sich

Das Kabinett hat den Weg frei gemacht für die Reform des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg.
Jens Büttner/dpaIn Baden-Württemberg könnten nach der nächsten Kommunalwahl auch 16-Jährige als gewählte Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte abstimmen und mitreden. Das Kabinett hat am Dienstag nach dpa-Informationen den Weg freigemacht für eine Reform des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts.
Wahlrecht in BW: Ab 16 in den Gemeinderat?
Die Änderung schließt auch das passive Wahlrecht ab 16 mit ein. Mit einer solchen Reform betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. Die Gesetzgebung soll bis März abgeschlossen sein und bereits bei der Kommunalwahl 2024 gelten. Als 16-Jährige dürfen Jugendliche bereits bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren dürfen sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht).
18-Jährige können zum Bürgermeister gewählt werden
Außerdem sollen Bürgermeister künftig nicht mehr erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres wählbar sein, sondern bereits als 18-Jährige. Zugleich soll die bisherige Höchstaltersgrenze für Kandidaten von 67 Jahren ebenso fallen wie die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist.

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