Mit den Bundesländern hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder auf eine Verschärfung der Corona-Regeln für die Gastronomie verständigt. Nun will Ministerpräsident Kretschmann das auch konsequent durchsetzen. Nicht nur, dass bei Falschangabe von Personalien in Restaurants ein Bußgeld von mindestens 50 Euro droht, auch die Wirte könnten dafür in Zukunft mit in Haftung genommen werden.
„Dass in der Hälfte der Wirtshäuser die Namenslisten aufgrund der Corona-Verordnung nicht ausgefüllt werden, das geht gar nicht“, sagte Kretschmann bei der Landespressekonferenz.
Mindestens 50 Euro Bußgeld im Restaurant für „Darth Vader“ oder „Micky Maus“
Auch Spaßnamen wie „Darth Vader“ oder „Micky Maus“ sollen künftig nicht mehr akzeptiert werden, kündigte Kretschmann an. Möglicherweise könnte in einer Neufassung der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg eine Ausweispflicht aufgenommen werden, hieß es.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hält den Kretschmann-Vorschlag unterdessen für problematisch: „Es ist ein Streit unter Rechtsexperten, ob Gastwirte das Recht haben, sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen", sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges im SWR. „Ich befürchte, dass sie keinen Anspruch darauf haben.“ Die Kontaktangaben seien aber wichtig, um die Nachverfolgbarkeit bei Corona-Infektionen zu gewährleisten. Sie setze aber auf die Einsicht aller Beteiligten, hieß es.
Regionale Alkoholverbote sind möglich
Wo die Infektionszahlen steigen, sollen auf regionaler Ebene zudem „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol“ erlassen werden, um Ansteckungen in der Gastronomie zu verhindern, so ein weiteres Ergebnis vom Corona-Gipfel. Solche Maßnahmen sind in Bayern und insbesondere in München bereits erprobt worden.