Nach knapp verpasstem Einzug: BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung der Bundestagswahl

BSW-Gründerin Wagenknecht will das Ergebnis der Bundestagswahl überprüfen lassen.
Sören Stache/dpa- BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung der Bundestagswahl nach knapp verpasstem Einzug.
- Parteigründerin Sahra Wagenknecht fordert die Überprüfung wegen möglicher Fehler.
- Bericht der „FAZ“ bestätigt Antrag auf Neuauszählung; weitere Klagen sollen folgen.
- Vorläufiges Endergebnis: BSW erhielt 4,972 Prozent der Stimmen.
- Amtliches Endergebnis wird am Freitag bekannt gegeben.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht zieht nach dem knapp verpassten Einzug in den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Eine BSW-Sprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Der Antrag sei heute in Karlsruhe eingereicht worden, sagte sie. Im Laufe der Woche sollen weitere Klagen folgen.
Das BSW hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der Stimmen erhalten und damit den Einzug ins Parlament sehr knapp verfehlt. Seither ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der Stimmverhältnisse wurden aber nicht bekannt.
Amtliches Endergebnis am Freitag
Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der „FAZ“ von „einigen Tausend BSW-Stimmen“, die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien. „Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“, sagte die BSW-Chefin. Das funktioniere nur, „wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt“.
Das amtliche Endergebnis soll bereits am kommenden Freitag (14.03.) vom Bundeswahlausschuss bekannt gegeben werden. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls geklagt werden.
Vertreten wird das BSW unter anderem vom Staatsrechtler Christoph Degenhart. Er sagte der „FAZ“: „Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich. Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens.“
