Finanzpaket: Grundgesetzänderung für Finanzpaket im Bundesrat

Der Bundesrat entscheidet am Freitag (21.03.2025) über eine Grundgesetzänderung zugunsten schuldenfinanzierter Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur.
Sarah Knorr/dpa- Bundesrat entscheidet am Freitag über Grundgesetzänderung für schuldenfinanzierte Investitionen.
- Union und SPD benötigen Zweidrittelmehrheit, Bayern stimmt zu.
- Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigung, Infrastruktur, Cybersicherheit.
- Sondervermögen bis zu 500 Milliarden Euro, 100 Milliarden für Länder und Klimaschutz.
- Bundespräsident prüft verfassungsmäßige Umsetzung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Milliarden-Finanzpaket von Union und SPD muss im Bundesrat am Freitag (21.03.2025) die letzte Hürde nehmen. Wie zuvor schon im Bundestag ist auch in der Länderkammer für die dazu erforderliche Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Das sind 46 der insgesamt 69 Stimmen, über die die 16 Bundesländer verfügen.
Die Zweidrittelmehrheit scheint gesichert, nachdem klar ist, dass auch Bayern mit seinen wichtigen sechs Stimmen zustimmen wird. Dazu hatten sich nach anfänglicher Ablehnung schließlich auch die in München zusammen mit der CSU regierenden Freien Wähler bereit erklärt.
Grundgesetz wird für Lockerung der Schuldenbremse geändert
Geplant ist, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, die der Neuverschuldung des Bundes enge Grenzen setzt, für Ausgaben in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit gelockert wird. Für alle diese Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, dürfen Kredite aufgenommen werden. Das wäre in diesem Jahr alles über etwa 44 Milliarden Euro.
Außerdem wird ein Sondervermögen geschaffen, für das die Schuldenbremse nicht gilt und das mit Krediten bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. Daraus soll die Instandsetzung der maroden Infrastruktur in Deutschland bezahlt werden. 100 Milliarden Euro sollen an die Länder gehen, weitere 100 Milliarden Euro sollen fest in Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fließen.
Bundespräsident prüft das Gesetz abschließend
Nach der als wahrscheinlich geltenden Annahme durch die Länderkammer wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz daraufhin prüfen, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Mit seiner Unterschrift und der anschließenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Änderung des Grundgesetzes wirksam.
Südwest-FDP scheitert mit Klage gegen Finanzpaket
Das baden-württembergische Verfassungsgericht hat einen Antrag der oppositionellen FDP-Landtagsfraktion gegen das milliardenschwere Finanzpaket zurückgewiesen. Die FDP-Fraktion wollte mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Zustimmung Baden-Württembergs zu den neuen Schuldenregeln des Bundes im letzten Moment verhindern. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart lehnte den Antrag am Donnerstagabend ab. Auch FDP-Fraktionen in anderen Bundesländern hatten juristisch vergeblich versucht, die Zustimmung ihrer Landesregierungen zu verhindern.

