Teilrente
: Für wen sich der schrittweise Einstieg in die Rente lohnt

Arbeiten gehen und schon eine Altersrente beziehen? Ja, das geht. Zum Beispiel mit einer Teilrente. Alles, was man dazu wissen muss, gibt es hier.
Von
Daniel Steiger
Berlin
Jetzt in der App anhören
Zum Themendienst-Bericht vom 23. Januar 2020: Wer im Ruhestand keine Lust auf Nichtstun hat, kann sich beim ehemaligen Arbeitgeber zum Beispiel als Berater oder Beraterin engagieren lassen.

Mit einer Teilrente lassen sich Ruhestand und Arbeit kombinieren.

Franziska Gabbert/dpa

Wer möchte nicht schon mit 63 Jahren eine Rente bekommen, fürchtet sich aber vor hohen Abschlägen? Dann könnte das vielleicht eine Möglichkeit sein: die Teilrente. Denn sie ermöglicht  einerseits den Rentenbezug, lässt andererseits aber die Möglichkeit, weiter Rentenpunkte zu sammeln. Alle Infos zur Teilrente gibt es hier:

Wer hat einen Anspruch auf eine Teilrente?

Grundsätzlich können alle eine Teilrente beziehen, die ein Recht auf Altersrente haben. Voraussetzung ist die Vollendung des 63. Lebensjahres. Das ist typischerweise auch der Zeitpunkt, an dem Interessierte eine vorgezogene Altersrente beantragen. Schwerbehinderte ab dem Jahrgang 1964 können die Teilrente schon mit vollendetem 62. Lebensjahr bekommen, wie Rentenberater und Fachbuchautor Thomas Gasch der Deutschen Presseagentur (dpa) sagt. Sinnvoll sei die Teilrente vor allem für Menschen, die noch im Beruf bleiben wollen oder ab dem Regelalter Angehörige pflegen.

Was ist eine Teilrente?

Wer vorzeitig Rente beziehen will, muss sich den Betrag, der einem Monat für Monat zusteht, nicht komplett auszahlen lassen. Es kann auch nur einen Teil davon ausgezahlt werden - daher kommt der Name Teilrente. Der Auszahlbetrag muss dabei zwischen 10 und 99,99 Prozent der vollen Rentenhöhe betragen. Innerhalb der so definierten Grenzen haben Teilrentner die freie Wahl, wie viel Ihnen die Rentenkasse monatlich überweisen soll. Angenommen, Ihnen stehen 1000 Euro Vollrente zu, dann können Sie sich zum Beispiel für eine 50-prozentige Auszahlung entscheiden. Das wären 500 Euro.

Teilrente - Was passiert mit dem nicht ausgezahlten Rentenbetrag?

Der Anteil, auf den Teilrentner vorerst verzichten, geht damit nicht verloren. Er wird ihnen dann auf Wunsch mit Erreichen des Rentenregelalters ausgezahlt - zum Beispiel mit 67. Von der Teil- auf die Vollrente umzustellen, geht laut Gasch aber sowohl zu einem früheren als auch zu einem späteren Zeitpunkt. Das schafft Flexibilität.

Wird der zurückgestellte Anteil ab Erreichen der Regelaltersgrenze mit ausgezahlt, hat das den Vorteil, dass dieser Anteil von den Abschlägen verschont bleibt. Das sind immerhin 0,3 Prozent für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns.

Bei der Teilrente fallen die Abschläge jedoch nur für den Betrag an, den Teilrentner vorzeitig in Anspruch nehmen. Auf den zurückgestellten Betrag werden die Abschläge nicht fällig, wenn diese erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden. „Über die Dosierung der Anteile kann man die Abschlagsbeträge und damit sein Einkommen individuell gestalten“, sagt Thomas Gasch.

Wer den zurückgestellten Anteil mit Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nicht sofort abruft, kann seinen Rentenanspruch sogar noch aufbessern. Denn mit jedem Monat, der anschließend verstreicht, erhalten Ruheständler einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf den nicht abgerufenen Rentenanteil.

Muss ich wirklich in den Ruhestand gehen, um Teilrente zu bekommen?

Nein. Seit 1. Januar 2023 können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Das bedeutet, sie können weiterarbeiten und sowohl Gehalt als auch Rente beziehen. Wer im Job versicherungspflichtig bleibt, erwirbt über den Hinzuverdienst außerdem zusätzliche Rentenansprüche. Die könnten den Verlust teilweise wettmachen, der aus den Abschlägen auf den Rentenanteil resultiert, der bereits ausgezahlt wird, so Autor Gasch.

Wie stark sich dieser Effekt des Hinzuverdienstes positiv auf die Höhe der Vollrente auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Gasch empfiehlt deshalb, sich bei der Rentenversicherung beraten zu lassen.

Wichtig: Teilrentner zahlen bei sozialversicherungspflichtigem Hinzuverdienst auch in die Kranken- und Pflegeversicherung ein. Damit steht ihnen weiterhin Krankengeld zu. Das bekommen Rentner sonst nicht. Wer aber in seiner bisherigen Firma weiterarbeiten will, sollte mit dem Arbeitgeber klären, ob das möglich ist und ob dieser das Modell Teilrente mitträgt.

Was ist steuerlich zu beachten?

Grundsätzlich sind Voll- wie Teilrente zu versteuern. Es gilt jeweils der Rentenfreibetrag des Jahres, in dem das Altersruhegeld erstmals bezogen wird. 2024 liegt der steuerfreie Anteil bei 17 Prozent. Er schmilzt in den kommenden Jahren um jeweils 0,5 Prozent. „Wer sich für Teilrente entscheidet, sichert sich den im Jahr des Renteneintritts errechneten Freibetrag bis zum Lebensende“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL)  der dpa. Potenzielle Teilrentner müssten ausrechnen, ob diese Steueroptimierung die Abzüge aufwiegt, die sie bei vorgezogener Rente in Kauf nehmen.

Auch der etwaige Hinzuverdienst muss versteuert werden. Außerdem ist eine Steuererklärung zu machen. Darin könnten Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden, zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge für den Hinzuverdienst, so Bauer. Der Steuersatz hängt vom Gesamteinkommen ab. Mit Teilrente und Hinzuverdienst kann die Bemessungsgrundlage steigen.

Wie komme ich zur Teilrente?

Dafür ist Thomas Gasch zufolge zunächst ein vollständiger Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen. Ist dieser bewilligt, genügt ein formloser Antrag auf Teilrente. Der Wechsel zurück in die Vollrente funktioniert auf demselben Weg. Eine Bindungsfrist gibt es nicht, ein Wechsel kann Monat für Monat neu erfolgen.