Früher in Rente
: Diese Abzüge gibt es bei vorzeitigem Rentenbeginn

Viele Menschen möchten vorzeitig in Rente gehen. Welche Abzüge müssen sie dafür bei der Rente einkalkulieren? Und welche Ausnahmen gibt es?
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Rentner

Früher die Rente genießen. Mit welchen Abzügen bei der Rente geht das?

Stephan Scheuer/dpa

Bis zum 67 Lebensjahr voll arbeiten gehen? Viele Deutsche können oder wollen bis zu diesem Alter gar nicht zur Arbeit gehen. Doch, wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss mit Abzügen rechnen. Wieviele das in der Regel sind, verraten wir in diesem Artikel:

Abzüge bei vorzeitigen Renteneintritt

Gelten keine weitere Ausnahmen liegt der früheste Rentenbeginn maximal 4 Jahre vor Erreichen der gesetzliche Regelaltersgrenze. Der früheste Renteneintritt ist damit für Versicherte ab Jahrgang 1964 mit 63 Jahren möglich. Doch mit 63 Jahren dürfen die meisten Menschen ohne Abschläge nicht in Rente. Jeder Monat, den ein Mensch die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen möchte, kostet 0,3 Prozent Abschlag. Dieser Abschlag kann maximal 18 Prozent der monatlichen Rente betragen. Und die Rentenkürzung ist nicht zeitlich begrenzt, der Abschlag gilt auf Dauer. Die Rentenversicherung weist zudem darauf hin, dass wer sich einmal für eine Rente entschieden hat, später nicht mehr in eine andere Altersrente (mit geringeren Abschlägen) wechseln kann.

Ausnahmen für den Rentenbeginn ohne Abschläge

Für diese Abschläge gibt es allerdings wiederum einige Ausnahmen. So ist es beispielsweise "langjährig Versicherten" mit 35 Versicherungsjahren in der Rentenversicherung oder "besonders langjährig Versicherten" - 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt - unter Umständen möglich, früher ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Auch schwerbehinderte Menschen können eine vorzeitige Rente mit 60 Jahren (ab Geburtsjahr 1964 mit 62 Jahren) erhalten. Dafür muss eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Für Personen, die von 1952 bis 1963 geboren sind, wird das Alter schrittweise auf 62 Jahre angehoben.

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