Renten und Krankenversicherung: So sollen die Beitragsbemessungsgrenzen 2025 steigen

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen in Deutschland sollen 2025 steigen.
Daniel Reinhardt/dpaDie Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung dürften für das kommende Jahr deutlich steigen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen ergibt sich aus der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Über den Grenzwerten liegende Gehaltsbestandteile bleiben beitragsfrei.
So sollen Beitragsbemessungsgrenzen für Rente und Krankenversicherung 2025 steigen
In der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2025 demnach auf 5512 Euro monatliches Bruttogehalt. Derzeit sind es 5175 Euro. Die Beitragsgrenze bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt von derzeit 7550 Euro in West- und 7450 Euro in Ostdeutschland auf dann einheitlich 8050 Euro. Derzeit müssen in Westdeutschland auf Monatsbruttogehälter bis 7550 Euro Rentenbeiträge abgeführt werden. In Ostdeutschland liegt die Grenze bei 7450 Euro.
Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze?
Grund für den relativ hohen Anstieg der Grenzwerte sei die „sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr“, zitierte „Bild“ einen Sprecher des Arbeitsministeriums. Mit dem Anstieg werde gewährleistet, „dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen“.
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen trifft in erster Linie Bezieher höherer Einkommen sowie deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Der Effekt wird dadurch verstärkt, dass auch die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung im kommenden Jahr steigen dürften.
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