Rente aus dem Ausland
: Welche Rentenansprüche entstehen beim Arbeiten im Ausland?

Neuseeland, Kanada oder Südafrika... Warum nicht einen Teil seines Arbeitslebens im Ausland verbringen? Doch was passiert dort mit den eigenen Rentenansprüchen? Hier gibt es die Infos.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Touristen genießen den Blick auf den Vulkan Taranaki , der sich in einem See spiegelt. +++ dpa-Bildfunk +++

Touristen genießen den Blick auf den Vulkan Taranaki in Neuseeland, der sich in einem See spiegelt. Das Land ist nicht bei Touristen sehr beleibt, sondern auch Traum vielen, die mal im Ausland arbeiten wollen. Doch was bedeutet das mal für die Rente? Hier gibt es die Infos.

dpa/XinHua | Lu Huaiqian

Arbeiten im Ausland wird in vielen Jobs immer beliebter. Ob sich das Homeoffice nun um die Ecke zum einstigen Büroarbeitsplatz oder außerhalb des eigenen Landes befindet, ist in vielen Fällen egal. Für viele Arbeitnehmer ist deshalb eine Arbeit im oder aus dem Ausland eine echte Alternative geworden. Doch was bedeutet das für die Rente? Wo entstehen die Rentenansprüche? Antworten gibt es hier:

Rente bei Arbeit im Ausland

Wer eine Zeit lang im Ausland gearbeitet, sollte das unbedingt Ihren Rentenversicherungsträger wissen lassen. Denn solche Zeiten können sich positiv auf den späteren Rentenanspruch auswirken. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin.

In der deutschen Rentenversicherung gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nur dann in Deutschland rentenversichert sind, wenn sie auch hier arbeiten. Bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland sind diese daher nur über die Entsendung und die Versicherungspflicht auf Antrag in Deutschland rentenversichert. Zudem besteht die Möglichkeit, durch die Beschäftigung im Ausland Mitglied in der jeweiligen Rentenversicherung zu werden. Hier sind die Regelungen aufgrund der Anzahl der Länder so vielfältig, dass eine dringende Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Rentenversicherung empfohlen wird.

Entstanden Rentenzeiten können zusammengelegt werden. Die Zusammenrechnung der Renten-Zeiten erfolgt nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen weiteren Staaten hat Deutschland zudem Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Laut Deutscher Rentenversicherung gibt es aktuell Sozialversicherungsabkommen mit folgenden Ländern, sodass auch Versicherungsjahre in diesen Ländern auf den eigenen Renteneinspruch einzahlen:

  • Albanien
  • Australien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Brasilien
  • Chile
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Kosovo
  • Marokko
  • Moldau
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Philippinen
  • Serbien
  • Südkorea
  • Tunesien
  • Türkei
  • Uruguay
  • USA

Rente kann aus verschiedenen Ländern fließen

Grundsätzlich gilt für jedes Land: Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten. Demzufolge können zeitgleich Rentenzahlungen aus mehreren Staaten erfolgen. Wer also etwa nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland die Voraussetzungen erfüllt hat, kann später Rente aus mehreren Staaten erhalten.

Weitere Informationen zum Thema Arbeit und Rente im Ausland gibt es in dieser Broschüre der Deutschen Rentenversicherung (PDF-Download).