Freiwillige Rentenzahlungen
: Wer Rentenlücken schließen will, muss früh handeln

Mit freiwilligen Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung lassen sich Rentenlücken ausgleichen. Doch es gibt einen großen Haken.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch. (Zu dpa: Steuereinnahmen in Kommunen steigen nicht mehr so kräftig»( +++ dpa-Bildfunk +++

Was tun, wenn es bei den Rentenzahlungen Lücken gibt?

Monika Skolimowska/dpa

Achtung bei Lücken in der Rentenversicherungs-Biografie! Diese können negative Auswirkungen auf  Rentenbeginn und Rentenanspruch haben. Nur. wer er sich frühzeitig kümmert, kann die Lücken nachträglich schließen. Wir verraten, wie es geht.

Wie schließe ich Lücken bei der Rentenzahlung?

Solche Lücken bei der Rentenzahlung können durch freiwilligen Beitragszahlungen geschlossen werden. Aber es gibt einen Haken: Diese freiwilligen Zahlungen sind nur für Versicherte möglich, die nicht älter als 45 Jahre sind. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.

Die Lücken können sich ergeben, wenn zeitweise keine eigenen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden und auch keine sonstigen rentenrechtlichen Zeiten gutgeschrieben werden - etwa für Zeiten der schulischen Ausbildungszeit. Besonders häufig treten sie etwa auf, wenn Versicherte lange Zeit eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, ohne nebenbei zu arbeiten.

Freiwillige Rentenzahlung: Das bringen die Zusatz-Beiträge

Mit freiwilligen Beitragszahlungen können Versicherte diese Unterbrechungen vergessen machen, ihre Wartezeiten für die Altersrente erfüllen und zusätzliche Rentenpunkte erwerben. Um einen Monat Lücke zu füllen, müssen Versicherte derzeit mindestens 100,07 Euro bringen, bei höchstens 1.404,30 Euro ist allerdings Schluss.

Der sich so ergebende Jahres-Maximalbetrag von 16.851,60 Euro erhöht die spätere Rente laut DRV um 79 Euro pro Monat. Der Minimalbetrag von 1.200,84 Euro taugt mit einem zu erwartenden Rentenplus von nur rund 5,60 Euro pro Monat eher dazu, die Wartezeiten zu erfüllen. Als Altersvorsorgeaufwendungen können Versicherte die Zahlungen steuerlich geltend machen.

Um zu klären, ob in der Rentenversicherungszeit Unterbrechungen aufgetreten sind, sollten Versicherte zunächst eine Kontenklärung sowie eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.