Feuerwerk aus der Niederlande: Raketen und Co – Was darf nach Deutschland eingeführt werden?

Auch aus den Niederlanden bringen Menschen für Silvester Feuerwerk mit. Doch was darf alles einngeführt werden?
Marcus Brandt/dpaDie Niederlande ist nicht nur für die Deutschen ein beliebtes Urlaubsziel. Auch einige Niederländer kommen zur Silvesterzeit über die Grenze nach Deutschland und feiern in das neue Jahr hinein. Was dürfen die Besucher eigentlich nach Deutschland einführen?
Feuerwerk aus der Niederlande: Das sind die Regelungen des Zolls
Wer Feuerwerkskörper aus der Niederlande mitbringen möchte, sollte sich an bestimmte Regelungen, welche der deutsche Zoll gemacht hat, halten:
- Feuerwerkskörper, welche in die Kategorie F1 fallen, dürfen das ganze Jahr über von Personen ab 12 Jahren eingeführt werden
- Bei der Ein- und Durchfuhr von Feuerwerkskörpern aus Drittländern ist immer eine Anmeldung an der Zollstelle erforderlich
- Für Feuerwerkskörper, die der Kategorie F2 angehören und zugelassen sind, gilt: Verbraucher, die volljährig sind, dürfen diese einführen. Die Ausnahme bilden Feuerwerkskörper, die ausschließlich mit Erlaubnis verwendet werden dürfen.
- Wer die Einfuhr von Kategorie F3 und F4 Feuerwerkskörpern beabsichtigt, benötigt zu jedem Zeitpunkt eine Erlaubnis
- Die unzulässigen Feuerwerkskörper werden bei einem Verstoß konfisziert.
- Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper trotz Verbot einführt, wird gemäß den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes strafrechtlich verfolgt.
Welche Kategorien von Feuerwerkskörpern gibt es?
Welcher Feuerwerkskörper passt eigentlich zu welcher Kategorie? Der deutsche Zoll hat hierzu klare Formulierungen:
Kategorie F1
Dieser Bereich betrifft ausschließlich das Kleinstfeuerwerk, zu dem beispielsweise Wunderkerzen, Brummkreisel oder kleine Vulkane gehören. Sie sind für die Menschen nicht gefährlich und können auch an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.
Kategorie F2
Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel Raketen, Batterien oder Böller, welche auch als Kleinfeuerwerk bezeichnet werden. Sie weisen eine geringe Gefährdung auf und sind einen schwachen Geräuschpegel. Sie sind außerdem für den Außenbereich gedacht. Um solche Feuerwerkskörper, auch aus anderen Ländern einführen zu können, muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein.
Jedoch dürfen nicht alle Feuerwerkskörper dieser Kategorie ohne Genehmigung der Zollstelle eingeführt werden. Darunter gehören zum Beispiel Celebration Cracker (Blitzknallsätze) und Raketen, welche die Grenze von 20 Gramm Nettoexplosivstoffmasse überschreiten.
Kategorie F3
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie Mittelfeuerwerk bergen eine mittlere Gefährdung, wobei der Geräuschpegel die Gesundheit aller Beteiligten nicht beeinträchtigt. Sie sind ausschließlich für den Einsatz auf großen, offenen Flächen geeignet. Bevor Feuerwerkskörper, welche in diese Kategorie fallen eingeführt werden, muss dem Zoll ein Berechtigungsnachweis vorliegen.
Kategorie F4
Diese Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche Gefährdung dar und sind ausschließlich für Menschen, welche fachliche Kenntnisse haben, geeignet. Sie werden auch als Großfeuerwerk bezeichnet. Um diese überhaupt nach Deutschland einführen zu können, muss sich dem Zoll zuvor eine Umgangsberechtigung vorweisen.
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