Feuerwerk an Silvester 2023
: Wo gilt ein Verbot für Raketen, Böller und Co?

Für Silvester besteht in Deutschland kein Böllerverbot. Doch, um einzelne Personengruppen zu schützen, gibt es Verbotszonen. Welche sind das eigentlich?
Von
Lea Lange
Berlin
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Es ist gehört zur Silvestertradition, um Punkt zwölf die Raketen zu starten und es so richtig knallen zu lassen. In Deutschland herrscht kein Böllerverbot, doch gibt es Ausnahmen. Wir verraten euch welche das sind.

Martin Gerten/dpa

Am 31. Dezember ist bereits im Laufe des Tages hier und da ein lauter Knall zu hören. Das sind die Vorreiter für den Jahreswechsel. Da stellt sich die Frage, an welchen Orten keine Böller erlaubt sind? Wir geben euch die Antwort.

An diesen Orten dürfen keine Böller, Raketen und Co. angezündet werden

Es besteht zwar kein allgemeines Verbot Böller, Raketen und Co. anzuzünden, jedoch gibt es einige Ausnahmen. In der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist klar geregelt, welche Vorschriften jederzeit gelten:

  • Das Anzünden von Feuerwerkskörpern in „unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder– und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten

Ab welchem Alter ist der Umgang und Verkehr einer Kategorie gestattet?

Insgesamt gibt es acht Kategorien, welche in der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz festgelegt sind. Dabei wird erklärt, welches Mindestalter erreicht werden muss, um Zugang zum Feuerwerkskörper einer bestimmten Kategorie zu erhalten:

  • Die Kategorie F1 ist für Privatpersonen ab dem 12. Lebensjahr
  • Die Kategorien F2, F3, P1 und T1 sind für Privatpersonen ab dem 18. Lebensjahr
  • Die Kategorien F4, P2 und T2 sind für Privatpersonen ab dem 21. Lebensjahr

Welche Kategorien gibt es?

Es gibt insgesamt acht Kategorien, die eine genaue Beschreibung des Gefährdungsgrades sowie dessen Verwendung beinhalten. Laut des deutschen Zolls und dem Verband für Feuerwerk sind dies Folgende:

Kategorie F1

Dieser Bereich betrifft ausschließlich das Kleinstfeuerwerk, zu dem beispielsweise Wunderkerzen, Brummkreisel oder kleine Vulkane gehören. Sie sind für die Menschen nicht gefährlich und können auch an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.

Kategorie F2

Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel Raketen, Batterien oder Böller, welche auch als Kleinfeuerwerk bezeichnet werden. Sie weisen eine geringe Gefährdung auf und sind einen schwachen Geräuschpegel. Sie sind außerdem für den Außenbereich gedacht. Um solche Feuerwerkskörper, auch aus anderen Ländern einführen zu können, muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein.

Kategorie F3

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie Mittelfeuerwerk bergen eine mittlere Gefährdung, wobei der Geräuschpegel die Gesundheit aller Beteiligten nicht beeinträchtigt. Sie sind ausschließlich für den Einsatz auf großen, offenen Flächen geeignet. Bevor Feuerwerkskörper, welche in diese Kategorie fallen eingeführt werden, muss dem Zoll ein Berechtigungsnachweis vorliegen.

Kategorie F4

Diese Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche Gefährdung dar und sind ausschließlich für Menschen, welche fachliche Kenntnisse haben, geeignet. Sie werden auch als Großfeuerwerk bezeichnet. Um diese überhaupt nach Deutschland einführen zu können, muss sich dem Zoll zuvor eine Umgangsberechtigung vorweisen.

Kategorie T1

Ebenfalls wie die Kategorie F1 geht von dieser lediglich eine geringe Gefahr aus. Ab einem Mindestalter von 18 Jahren ist es Privatpersonen gestattet, Feuerwerkskörper dieser Kategorie ganzjährig zu kaufen. Der Einsatzort befindet sich im Bereich Film, Fernsehen, Veranstaltungen oder Bühnenshows.

Kategorie T2

Die Verwendung von Feuerwerkskörper dieser Kategorie ist ausschließlich dem Fachpersonal gestattet. Der Einsatzort befindet sich genau wie die Kategorie T1 auf der Bühne und bei Shows.

Kategorie P1

Diese Kategorie betrifft all die pyrotechnischen Gegenstände, welche keine Feuerwerkskörper, pyrotechnischen Gegenstände oder Großfeuerwerke sind und für die Bühne beziehungsweise für Shows gedacht sind. Sie bergen eine geringe Gefahr für die Mitmenschen.

Kategorie P2

Von den pyrotechnischen Gegenständen, welche in diese Kategorie fallen, bergen eine geringe Gefahr. Dazu zählen keine Feuerwerkskörper, Großfeuerwerke und weitere pyrotechnische Gegenstände, die für die Bühne oder andere Shows angedacht sind. Ausschließlich Menschen, welche die nötigen Fachkenntnisse besitzen, dürfen Gebrauch dieser machen.

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