Feuerwerk aus Frankreich: Böller und Co – Was darf nach Deutschland eingeführt werden?

Einige Franzosen kommen über die deutschen Grenzen und wollen den Jahreswechsel mit ihren Freunden oder der Familie feiern. Doch welche Feuerwerkskörper darf nach Deutschland eingeführt werden?
Lars Penning/dpaUm neue Ufer zum Jahreswechsel zu entdecken, sind viele gewillt auch mal über ihre Grenzen hinauszugehen. Deutschland ist ein direkter Nachbar Frankreichs und daher für viele die erste Wahl. Es gibt allerdings einige Regelungen bezüglich der Feuerwerkskörper, die mit von der Partie sind. Welche Vorschriften wurden vom deutschen Zoll eigentlich festgelegt?
Feuerwerk aus Frankreich: Das sind die Regelungen vom Zoll
Der deutsche Zoll hat auf der offiziellen Internetseite folgende Regelungen zu Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland bekannt gegeben:
- Feuerwerkskörper, welche aus Drittländern ein- oder durchgeführt werden wollen, sind immer mit einer Anmeldung an der Zollstelle verbunden
- Feuerwerkskörper, welche in die Kategorie F1 fallen, dürfen das ganze Jahr über von Personen ab 12 Jahren eingeführt werden
- Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper trotz Verbot einführt, wird gemäß den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes strafrechtlich verfolgt.
- Verbraucher, die bereits die Volljährigkeit erreicht haben, dürfen zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 einführen. Die Ausnahme: Feuerwerkskörper, die ausschließlich mit Erlaubnis verwendet werden dürfen.
- Wer die Einfuhr von Kategorie F3 und F4 Feuerwerkskörpern beabsichtigt, benötigt zu jedem Zeitpunkt eine Erlaubnis
- Die unzulässigen Feuerwerkskörper werden bei einem Verstoß konfisziert.
Welche Kategorien von Feuerwerkskörpern gibt es?
Der Zoll hat die Feuerwerkskörper zur besseren Unterscheidung in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die jeweilige Erklärung findet ihr hier:
Kategorie F1
Dieser Bereich betrifft ausschließlich das Kleinstfeuerwerk, zu dem beispielsweise Wunderkerzen, Brummkreisel oder kleine Vulkane gehören. Sie sind für die Menschen nicht gefährlich und können auch an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.
Kategorie F2
Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel Raketen, Batterien oder Böller, welche auch als Kleinfeuerwerk bezeichnet werden. Sie weisen eine geringe Gefährdung auf und sind einen schwachen Geräuschpegel. Sie sind außerdem für den Außenbereich gedacht. Um solche Feuerwerkskörper, auch aus anderen Ländern einführen zu können, muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein.
Jedoch dürfen nicht alle Feuerwerkskörper dieser Kategorie ohne Genehmigung der Zollstelle eingeführt werden. Darunter gehören zum Beispiel Celebration Cracker (Blitzknallsätze) und Raketen, welche die Grenze von 20 Gramm Nettoexplosivstoffmasse überschreiten.
Kategorie F3
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie Mittelfeuerwerk bergen eine mittlere Gefährdung, wobei der Geräuschpegel die Gesundheit aller Beteiligten nicht beeinträchtigt. Sie sind ausschließlich für den Einsatz auf großen, offenen Flächen geeignet. Bevor Feuerwerkskörper, welche in diese Kategorie fallen eingeführt werden, muss dem Zoll ein Berechtigungsnachweis vorliegen.
Kategorie F4
Diese Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche Gefährdung dar und sind ausschließlich für Menschen, welche fachliche Kenntnisse haben, geeignet. Sie werden auch als Großfeuerwerk bezeichnet. Um diese überhaupt nach Deutschland einführen zu können, muss sich dem Zoll zuvor eine Umgangsberechtigung vorweisen.
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