Heizen mit Holz & Pellets
: Welcher Holz- und Pelletofen muss nachgerüstet werden?

Veraltete Holz- und Pelletöfen müssen ausgetauscht oder mit einem Filter nachgerüstet werden. Welche Grenzwerte für den Kamin gelten, erfahrt ihr hier.
Von
Laura Mensch
Ulm
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Welche Kamine, Holz- und Pelletöfen brauchen einen Feinstaubfilter und bis wann? Alle Infos findet ihr im Artikel.

Florian Schuh/dpa

Der Herbst ist da und die Heizperiode hat begonnen. Angesichts stark gestiegener Preise für Erdgas, Strom und Fernwärme, ist das Heizen mit Holz für viele eine Alternative. Besonders umweltfreundlich ist die mit manchen Anlagen aber nicht.

Besonders alte Kaminöfen, die mit Holz oder Pellets heizen, haben eine hohe Feinstaubbelastung. Aus Umweltschutzgründen wurde daher eine Verordnung erlassen, durch die weniger Feinstaub in die Umwelt gelangen soll. Diese Verordnung (1. BImSchV) betrifft Feuerstätten, die vor 2015 in Betrieb genommen wurden. Überschreitet ein Kamin einen gewissen Grenzwert der Stufe 1, muss er in den nächsten paar Jahren umgebaut, nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Hier findet ihr alle Grenzwerte je nach Datum der Inbetriebnahme. Außerdem erfahrt ihr, welche Kamin- und Pelletöfen in der 1. Stufe nachgerüstet werden müssen – und wie viel die Feinstaubfilter kosten.

Welche Kamin- und Pelletöfen brauchen einen Filter in Stufe 1?

Holzöfen – ob Kachel- oder Grundöfen – die bis 2014 eingebaut wurden, müssen dann nachgerüstet werden, wenn sie nach Ablauf der Übergangsfrist die Grenzwerte der 1. Stufe überschreiten. Das sind foögende Grenzwerte: 4000 mg/m³ Kohlenmonoxid und 150 mg/m³ Feinstaub. In dieser Liste sind alle Grenzwerte der 1. Stufe je nach Art der Feuerstätte zu finden:

Raumheizer mit Flachfeuerung: CO (g/m3) 2,0; Staub (g/m3) 0,075

Raumheizer mit Füllfeuerung (Dauerbrand): CO (g/m3) 2,5; Staub (g/m3) 0,075

Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung: CO (g/m3) 2,0; Staub (g/m3) 0,075

Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung: CO (g/m3) 2,5; Staub (g/m3) 0,075

Pelletöfen ohne Wassertasche: CO (g/m3) 0,4; Staub (g/m3) 0,05

Pelletöfen mit Wassertasche: CO (g/m3) 0,4; Staub (g/m3) 0,03

Speichereinzelfeuerstätten: O (g/m3) 2,0; Staub (g/m3) 0,075

Kamineinsätze (geschlossene Betriebsweise): CO (g/m3) 2,0; Staub (g/m3) 0,075

Kamin nachrüsten – Datum: Wann ist die Umrüstungs- und Stilllegepflicht?

In der Stufe 1 gilt: Ist der letzte Prüftermin laut Typenschild zwischen dem 01.01.1975 und dem 31.12.1984 gewesen, musste der Kamin bereits stillgelegt, ausgetauscht oder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden – und zwar bis zum 31.12.2017. Wenn der Ofen laut Typenschild zwischen dem 01.01.1985 und dem 31.12.1994 zuletzt geprüft wurde, musste der Ofen bis zum 31.12.2020 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Wer einen Ofen mit Prüfdatum zwischen dem 01.01.1995 und dem 22.03.2010 besitzt, muss die Schritte bis zum 31.12.2024 vollzogen haben.

In diesem Jahr wurde vom Bundesumweltamt sogar ein Verbot für das Heizen mit Holz gefordert. Auch die weitere Förderung der Pelletöfen wird diskutiert.

Kosten für den Feinstaubfilter beim Kamin und Pelletofen

Es gibt zwei Arten von Feinstaubfiltern – aktive und passive Filter. Die Preise und Kosten unterscheiden sich bei den Varianten deutlich. Während ein aktiver Feinstaubfilter um die 1000 Euro kosten soll und von Fachpersonal eingebaut werden muss, liegt der Preis eines passiven Feinstaubfilters bei etwa 300 Euro. Der teurere Filter benötigt einen Stromanschluss und wird direkt in der Abgasleitung des Kamins montiert – der Wirkungsgrad liegt dann aber auch bei 90 Prozent. Geeignet ist der aktive Filter für alle Öfen mit einer Leistung von unter 25kW. Der günstigere, passive Filter, muss regelmäßig ausgetauscht werden. Es kommen somit immer wieder Kosten zum Ursprungspreis hinzu. Vielleicht kommt satt dem Heizen mit Holz auch ein Umstieg in Frage? Hier findet ihr alle Infos und Tipps zum Heizungstausch.