Die Ampel-Koalition wird die Bürger angesichts deutlich gestiegener Energiepreise nach Angaben von Finanzminister Christian Lindner um Milliardenbeträge entlasten. „Wir lassen die Menschen nicht allein in der gegenwärtigen Situation“, sagte der FDP-Vorsitzende am Mittwoch in Berlin nach Beratungen des Koalitionsausschusses.
Allein die auf den 1. Juli vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage habe eine Größenordnung von etwa 6,6 Milliarden Euro. Mit der Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages auf 1200 Euro rückwirkend zum 1. Januar und der Anhebung des Grundfreibetrages um 363 Euro ergebe sich ein „deutlich zweistelliger Milliardenbetrag an zusätzlicher Entlastung“, sagte Lindner.
CO2-Preis, EEG-Umlage, Klimaprämie – was bedeuten die Begriffe? Wir geben euch einen Überblick.
Was ist der CO2-Preis?
Seit 2021 müssen die Verbraucher in Deutschland auf die Heizkosten sowie für Strom und Kraftstoff einen Zuschlag zahlen, den sogenannten CO2-Preis. Diesen müssen Unternehmen zahlen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln – und können ihn auf die Verbraucher umlegen.
Die Unternehmen zahlen einen Festpreis pro Tonne freigesetztem CO2: Der neue CO2-Preis beträgt seit Januar 2021 zunächst 25 Euro. Danach wird er schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.
Bereits zum Start des Programms war klar, dass die EEG-Umlage, die Stromverbraucher bezahlen müssen, erst gesenkt und mittelfristig wegfallen wird. Das geschieht nun schon früher als ursprünglich geplant.
EEG-Umlage: Was zahlen die Verbraucher damit?
Seit 2000 müssen Verbraucher – die meisten Unternehmen und Privathaushalte – in Deutschland die EEG-Umlage bezahlen – und fördern damit indirekt erneuerbare Energien. Denn Betreibern von Ökostrom-Anlagen garantiert die Regierung, dass ihr produzierter Strom zu einer festen Vergütung abgenommen wird. Mit der Umlage sollen Stromproduzenten animiert werden, in erneuerbare Energien wie zum Beispiel Photovoltaik oder Windkraft zu investieren.
Die feste Vergütung gilt 20 Jahre lang. Einige Ökostrom-Anlagen werden also schon nicht mehr gefördert. Die vier großen Stromnetzbetreiber verkaufen den Strom an der Strombörse und bezahlen damit die EEG-Förderungen. Weil Preise an der Börse aber schwanken und die Erlöse nicht immer ausreichen, müssen auch die Verbraucher die Vergütungen über die EEG-Umlage bezahlen.
Schon länger stand fest, dass die EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 abgeschafft werden soll. Dieser Stichtag wurde inzwischen um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2022 vorgezogen. Über rechtliche Pflichten soll sichergestellt werden, dass die Energieversorger die Entlastung infolge der wegfallenden Umlage auch an Verbraucher weitergeben. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sagte, die Abschaffung der Umlage über die Stromrechnung werde den Anstieg der Energiepreise aber nur dämpfen.
Heizkosten: Teilen sich Mieter und Vermieter bald den CO2-Preis?
Die Heizkosten sind 2022 auch wegen des 2021 eingeführten CO2-Preises gestiegen. Bisher tragen die Mieter den Heizkostenaufschlag durch den CO2-Preis alleine, das soll nun neu geregelt werden. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium hat ein Stufenmodell entwickelt: Je schlechter ein Gebäude gedämmt und je älter zum Beispiel die Heizung ist, umso mehr soll der Vermieter bezahlen und der Mieter entsprechend entlastet werden. Mieter sollen über alle vermieteten Gebäude hinweg nicht mehr als die Hälfte des CO2-Preises bezahlen. Die FDP forderte aber bereits Nachbesserungen.
Den maximalen Anteil für alle Mieter in Deutschland zusammengerechnet auf 50 Prozent zu deckeln, würde dem Verursacherprinzip fundamental widersprechen, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Lukas Köhler. „Wenn nicht mehr der Einzelfall zählt, haben viele Vermieter keinen Anreiz für klimafreundliche Investitionen. Eine solche Regelung würde dem Klimaschutz daher einen Bärendienst erweisen.“ Ein Modell nach Effizienzklassen ließe sich hingegen unbürokratisch umsetzen, da etwa Energieausweise ohnehin schon für die meisten Gebäude vorliegen. Wir gehen davon aus, dass der Bundeswirtschaftsminister seinen Vorschlag entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nachbessert.“
Im Beschluss der Bundesregierung über die finanziellen Entlastungen vom 23.02.2022 ist von der Umverteilung des CO2-Preises aber keine Rede mehr. Ob und wann das Vorhaben umgesetzt wird, ist unklar.
CO2-Preis und Klimaprämie: Das ist geplant
Der CO2-Preis für das Tanken und Heizen wird in den kommenden Jahren stetig ansteigen. Die Grünen hatten im Wahlkampf dafür geworben, über ein Energiegeld die Einnahmen direkt an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben. Es geht um insgesamt viele Milliarden Euro. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP steht, es solle ein „sozialer Kompensationsmechanismus“ entwickelt werden – benannt wird dies auch als Klimageld. Wann es kommen und wie es umgesetzt werden soll, ist aber offen.
Vor allem ist unklar, in welcher Form es ausgezahlt und verteilt werden soll. Umstritten ist in der Ampel, ob es pro Kopf erstattet oder nach Einkommensstufen gestaffelt gezahlt wird, wie es zum Beispiel SPD-Politiker wollen. Eine Auszahlung pro Kopf forderte ein Bündnis aus Umwelt- und Sozialverbänden sowie Kirchen. Mögliche Auszahlungswege wären etwa die Lohnsteuerabrechnung, die Überweisung der gesetzlichen Renten, die Auszahlung der Grundsicherung und die Jahressteuererklärung.