• Mit dem Freedom Day am 20.3. sind die meisten Corona-Regeln in Deutschland weggefallen
  • Die Bundesregierung hat sich auf weitreichende Lockerungen geeinigt
  • Nur noch in wenigen Bereichen gilt die Maskenpflicht
  • Aber wo genau muss ab dem Freedom Day noch eine FFP2-Maske getragen werden?

Maskenpflicht trotz Lockerungen der Corona-Regeln ab dem 20. März

Die Corona-Zahlen befinden sich aktuell auf einem Rekordhoch. Trotzdem haben SPD, Grüne und FDP sich auf weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln geeinigt. Dazu zählt auch der Wegfall der Maskenpflicht für bestimmte Bereiche. Doch nicht überall. Wo soll das Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske weiterhin vorgeschrieben sein?
Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen künftig die Bundesländer in ihren Coronaverordnungen im Regelfall neben der Testpflicht auch die Maskenpflicht für bestimmten Bereiche umsetzen können. Der Beschluss dazu soll am Freitag, den 11.03.2022 erfolgen.

FFP2-Maske und Co. - Wo gilt die Maskenpflicht nach dem 20.3.?

Wo gibt es eine Maskenpflicht nach den neuen Corona-Regeln der Länder ab dem 20. März?
  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen
  • öffentlicher Nahverkehr - Bus und Bahn
  • Fernverkehr - Fernzüge und Flugzeuge (bundesweit)

Maskenpflicht und Tests in der Schule fallen bald weg – was gilt ab April

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich auf einen einheitlichen Weg aus den schulischen Corona-Maßnahmen geeinigt. Anfang April solle die Maskenpflicht in Schulen beendet werden, sagte der Hamburger Bildungssenator Ties Rabe (SPD) am Freitag zum Abschluss einer KMK-Tagung in Lübeck. Die anlasslosen Tests würden im Mai beendet. Nach zwei Jahren Pandemie sollten Kinder und Jugendliche im Sommer wieder einen normalen Schulbetrieb erleben, ergänzte der hessische Kultusminister Alexander Lorz (CDU). „Wir können aber alle nicht sagen, wie es im Herbst aussieht.“
Der Deutsche Lehrerverband warnte davor, die Maskenpflicht an Schulen abzuschaffen, obwohl vielerorts die Corona-Inzidenzen steigen. Statt Öffnungsplänen der Bundesregierung sei vielmehr eine Verschiebung oder gar Rücknahme von Lockerungsschritten zu erwägen, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger der „Rheinischen Post“ (Freitag). „Als Lehrerverband rechnen wir angesichts der künftigen ausschließlichen Zuständigkeit der Länder für Schutzmaßnahmen an Schulen mit einem noch bunteren und rational kaum mehr nachvollziehbaren Flickenteppich beim Corona-Schutz an Schulen.“

Strengere Corona-Regeln in Hotspots weiterhin möglich

Auch, wenn alle übrigen Schutzmaßnahmen entfallen sollen, ist für Corona-Hotspots die geplant, strengere Maßnahmen umzusetzen zu können. Dabei geht es etwa um Abstandsregel oder die Umsetzung einer 2G- oder 3G-Regel als Einlassbeschränkung.

Kanzler Olaf Scholz hält nichts vom Begriff „Freedom Day“

In Anschluss an die MPK am 16.02., bei der die weitreichenden Lockerungen der Corona-Regeln mit Einschränkung der Maskenpflicht beschlossen wurden, äußerte sich der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu dem Begriff „Freedom Day“. Er hält mit Blick auf die geplanten Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie nichts davon. Sie wären dem Ernst der Lage nicht angemessen, sagte Scholz am Mittwoch nach der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin. Dies sei keine Formulierung, mit der die Parteien der Regierung „rumlaufen“.

Keine Maskenpflicht mehr im Einzelhandel - Kritik der neuen Corona-Regeln

Der Grünen-Experte Janosch Dahmen sagte der Deutschen Presse-Agentur (DPA): „Wir können noch nicht Tabula rasa bei den Schutzmaßnahmen machen.“ So gehöre zu einem soliden Basisschutz eine Maskenpflicht im Einzelhandel und anderen Innenräumen. „Es wäre wenig konsistent, unter den gegebenen Umständen eine Maskenpflicht im Nahverkehr, aber nicht bei dichtem Gedränge beim Einkaufen zu verhängen.“

Neben der Einschränkung der Maskenpflicht fällt die Homeoffice-Pflicht

Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen sollen entfallen, wie die Bundesregierung online mitteilt. Arbeitgeber können dann weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt, zum Beispiel bei Tätigkeit in Großraumbüros.

Gericht kippt Maskenpflicht in Clubs

Die Maskenpflicht in Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars in Niedersachsen ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) vorläufig außer Vollzug gesetzt worden. Das teilte das Gericht am Freitag in Lüneburg mit. Die Betreiberin einer Diskothek in Osnabrück habe sich gegen diese Regelung gewandt. Das Gericht habe entschieden, dass die Regelungen keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes seien und zudem nicht angemessen. Der Beschluss ist unanfechtbar.