Lockdown-Urteile nächster Corona-Gipfel
: Lockerungen für Autobahnraststätten, Tattoo- und Piercingstudios

Vom November-Lockdown gewähren die deutschen Gerichte nur wenige Ausnahmen. Die Fälle sind eher anekdotisch.
Von
Michael Maier
Ulm
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Fast überall in Deutschland bleiben die Raststätten vorerst geschlossen.

dpa

Bis auf wenige Fälle, etwa bei Fitnessstudios, haben Gerichte bislang die Lockdown-Entscheidungen der Bundesregierung gebilligt. Ausnahmen gibt es aber dennoch: So dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarbrücken neuerdings wieder die Tattoo- und Piercing-Studios im Saarland öffnen. Die Richter sahen eine voraussichtlich „nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen „körpernahen Dienstleistern.“ (Az: 2 B 323/20 und 2 B 306/20).

Im Übrigen hat die Freie Hansestadt Hamburg auf die Beschwerde einer Wirtin hin die Öffnung von Autobahnraststätten und Autohöfen für Fernfahrer wieder erlaubt.

Autobahnraststätten in Hamburg wieder geöffnet

Nach der Eingabe von Gastronomin Bärbel Uliczka wurde eigens die Hamburger Corona-Verordnung um einen Paragrafen ergänzt, berichtet die „Bild“-Zeitung. Die 69-Jährige hatte nicht verstanden, warum sie beim Lockdown im Frühjahr noch die Trucker bewirten durfte, dies aber nun unterlassen sollte. Tatsächlich hatten die Behörden ein Einsehen mit der Wirtin vom „Trucker Treff“ und den Lastwagenfahrern, die sich anderswo in Deutschland derzeit nur per Take-Away verköstigen können.

Über weitere Lockerungen oder auch Verschärfungen wird am 25.11 beim nächsten Corona-Gipfel von Bund und Ländern entschieden.