Grundrente: Wer hat Anspruch auf den Rentenzuschlag?

Wer hat Anspruch auf den Grundrentenzuschlag?
Felix Kästle/dpaSeit dem 1. Januar 2021 gibt es in Deutschland den sogenannten Grundrentenzuschlag. Diese oft auch verkürzt als Grundrente bezeichnete Instrument, gibt unter bestimmten Umständen als Renten-Bonus. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung ist der Grundrentenzuschlag keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Er wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die Höhe wird individuell bestimmt. Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen demnach mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Auch im Ausland erworbene Zeiten können dazu zählen, wenn diese Zeiten nach dem Europarecht oder einem Sozialversicherungsabkommen für die Rente zu berücksichtigen sind. Durchschnittlich muss das Einkommen während des Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.
Muss ein Antrag auf die Grundrente gestellt werden?
Nein, ein Antrag auf Zahlung des Zuschlags ist nicht nötig. Die Rentenversicherung ermittelt automatisch die Zeiten und prüft auch die weiteren Voraussetzungen für alle Rentner. Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen.
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