Gehaltserhöhung für Abgeordnete: „Das geht auch an der Lebensrealität der Leute vorbei“

Die Bundestagspräsidentin, Julia Klöckner, veröffentlicht den neuen Gehaltsbetrag in einer Bundestagsdrucksache.
Katharina Kausche/dpaDie Abgeordneten können ab dem 1. Juli 2025 mit mehr Gehalt rechnen. Im Deutschen Bundestag erhalten diese eine sogenannte Abgeordnetenentschädigung, auch „Diäten“ genannt. Seit dem 1. Juli 2024 liegt diese monatlich bei 11. 227,20 Euro brutto. Nun wurde sie wieder erhöht.
Jährliche Erhöhung der Gehälter
Seit 2016 wird die Höhe der Diäten jährlich automatisch an den sogenannten Nominallohnindex angepasst, den das Statistische Bundesamt berechnet. Der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin veröffentlicht den neuen Betrag in einer Bundestagsdrucksache – eine Vorlage für ein offizielles Dokument, das im Bundestag verwendet wird, um diese zu verbreiten und zu dokumentieren. Die Automatisierung sorgt für Transparenz, Planbarkeit und soll auch öffentliche Diskussionen über jede einzelne Anpassung verhindern.
Seit dem ersten Juli 2025 steigen die Gehälter der Bundestagsabgeordneten um fast sechs Prozent – daraus erschließt sich eine Summe von 606 Euro.
Linke und AfD sind gegen Gehaltserhöhung
Politisch wird die automatische Anpassung auf 11.833,47 Euro unterschiedlich bewertet: Union, SPD und Grüne halten sie für gerecht, da sie sich an der allgemeinen Lohnentwicklung orientiert. Die Linke und die AfD kritisieren dagegen, dass eine Diätenerhöhung besonders in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten schwer verständlich sei, während viele Bürgerinnen und Bürger mit steigenden Mieten, Energie- oder Lebensmittelpreisen kämpfen. „Wir finden, das ist nicht nur ungerecht, sondern das geht auch an der Lebensrealität der Leute vorbei“, kritisiert der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke im Juni.
Dennoch zahlt die AfD-Fraktion nun ihren Spitzenpolitikern Alice Weidel und Tino Chrupalla zusätzlich eine Funktionszulage von rund 12.000 Euro monatlich. Damit kommen die beiden Fraktionschefs künftig auf ein Monatseinkommen von etwa 24.000 Euro.
Rechtliche Grundlage für diese Entschädigung ist Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort ist festgelegt, dass Abgeordnete Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“ haben. „Der Betrag soll sowohl der Bedeutung des Mandats als auch der Verantwortung und Belastung des Amtes gerecht werden“, beschreibt die Webseite des Bundestags. Dazu soll sichergestellt werden, dass die Abgeordneten finanziell unabhängig bleiben können und von keinen externen Geldern beeinflusst werden müssen.
Wer ganz genau wissen möchte, wie sich die Diäten jedes Jahr entwickelt haben, kann entweder Bundestagsdrucksachen einsehen oder direkt beim Bundestag eine Auskunft anfordern. Detaillierte Presseberichte erscheinen nur noch selten, seit die Erhöhungen automatisch und ohne parlamentarische Debatte beschlossen werden.
Weitere Zuschüsse für die Arbeit im Bundestag
Neben dieser Entschädigung steht Bundestagsabgeordneten eine steuerfreie Kostenpauschale zur Verfügung, die seit dem 1. Januar 2025 monatlich 5349,58 Euro beträgt. Sie deckt die Kosten für das Wahlkreisbüro, die Zweitwohnung in Berlin, Büromaterial und die Betreuung des Wahlkreises.
Hinzu kommt ein vom Bundestag bereitgestelltes Büro in Berlin (aktuell 54 m² groß), samt Möblierung, Kommunikationstechnik und der Möglichkeit, Dienstfahrzeuge in der Hauptstadt zu nutzen. Zusätzlich können Abgeordnete kostenlos die Bahn nutzen und erhalten die Kosten für dienstliche Inlandsflüge erstattet.
Für die Beschäftigung von Mitarbeitern steht den Abgeordneten eine Mitarbeiterpauschale von aktuell 25. 874 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieses Geld wird nicht direkt an die Abgeordneten ausgezahlt, sondern geht an die Angestellten, die sie zur Erfüllung ihrer parlamentarischen Arbeit benötigen.
Rentenversicherung und Überbrückungsgeld für Abgeordnete
Weil während der Zeit im Bundestag keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, erhalten ehemalige Abgeordnete eine Altersentschädigung. Diese wird nach einem Jahr Mitgliedschaft im Bundestag gezahlt und beträgt zunächst 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung pro Jahr. Sie kann maximal auf 65 % steigen, was erst nach 26 Jahren erreicht wird.
Kommt es zum Todesfall eines Abgeordneten, haben Hinterbliebene Anspruch auf ein Überbrückungsgeld in Höhe einer monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Nach mehr als zwei Wahlperioden erhöht sich dieser Betrag auf das Eineinhalbfache. Früher war im Überbrückungsgeld auch ein Sterbegeld enthalten, das inzwischen weggefallen ist – weshalb der Betrag um 1050 Euro gekürzt wurde.