Frühere EU-Rente: Voraussetzungen, Höhe und Antrag - Alles zur Erwerbsminderungsrente

Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine Erwerbsminderungsrente.
Patrick Pleul/dpaEtwa 3 Millionen Menschen in Deutschland beziehen aktuell eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Das geht aus Zahlen der Deutsche Rentenversicherung hervor. Die im Volksmund noch häufig als EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) bezeichnete Absicherung, sorgt für all die Menschen, die teilweise oder gar nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen können. Welche Voraussetzungen gibt es für die Erwerbsminderungsrente? Wie hoch ist diese? Alle Infos gibt es hier:
Welche Voraussetzungen gibt es für die Erwerbsminderungsrente?
Wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ihr Einkommen ersetzen. Können sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das die Betroffenen selbst noch erzielen. Wichtigste Voraussetzung für diese EM-Rente ist, dass die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist. Ist dies gegeben, prüft die Deutsche Rentenversicherung in mehreren Schritte die Erwerbsminderung:
- Besteht die Möglichkeit, die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation zu verbessern?
- Kann der Betroffene mit einer beruflichen Rehabilitation unterstützt werden, damit er sich beruflich neu orientieren kann?
- Ist beides nicht möglich, beurteilen die Rentenkasse, wieviel der Betroffene noch arbeiten kann. Davon hängt ab, ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Für einen Gewährung der Erwerbsminderungsrente müssen zudem zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Betroffene muss mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit).
- Der Antragsteller muss grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, wie viele Entgeltpunkte eine erwerbstätige Person gesammelt hat. Entgeltpunkte werden von der Deutschen Rentenversicherung vergeben und spiegeln die Höhe des Verdienstes in den vergangenen Arbeitsjahren wider. Eine Rolle spielt auch, wie lange jemand bis zur regulären Altersrente noch arbeiten müsste.
Konkret heißt das: Die Rentenhöhe wird wie bei der Altersrente auf Grundlage der Zeit der Erwerbstätigkeit bestimmt. Dazu kommt dann die sogenannte Zurechnungszeit. Das bedeutet, dass so getan wird, als hätte die betroffene Person mit einem Einkommen weitergearbeitet, das dem Durchschnitt ihrer bisherigen Tätigkeit entspricht. Konnten Betroffene innerhalb der letzten vier Jahre schon nicht mehr in vollem Umfang tätig sein, wird ein deshalb bereits gemindertes Einkommen nicht für das durchschnittliche Einkommen berücksichtigt.
Wie bei einem verfrühten Eintritt in die Altersrente, wird auch von der Rente wegen Erwerbsminderung ein Abschlag abgezogen. Der Abschlag ist hierbei aber nie höher als 10,8 Prozent der Rente. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, besteht ein Anspruch auf die Hälfte der so bestimmten Rentenhöhe.
Wie wird ein Antrag für eine EM-Rente gestellt?
Vor dem Antrag für eine Erwerbsminderungsrente müssen die oben genannten Schritte absolviert werden. Um das Verfahren bei der zuständigen Rentenversicherungsverfahren zu starten, wird ein Beratungstermin empfohlen. Die Kontaktdaten für die unterschiedlichen Rentenkassen gibt es hier.
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