Aufgrund der Corona-Pandemie galt in Deutschland während den letzten zwei Jahren ein Verkaufsverbot von Feuerwerk, sowie ein Ansammlungsverbot an bestimmten Orten an Silvester und Neujahr. Diese Regeln sind 2022 aufgehoben. In den Städten Deutschlands gelten nun verschiedene Regelungen. Wer den Jahreswechsel 2022/2023 an einem Ort feiert, wo Feuerwerk erlaubt ist, kann jetzt an Silvester wieder privat Raketen und Böller zünden. Grundsätzlich sind diese kurz vor Silvester in vielen Supermärkten zu finden. Doch auch die Option, Feuerwerk im Internet zu bestellen wird immer beliebter. Aber ist es überhaupt legal, online Feuerwerk zu kaufen? Was gilt für Raketen aus Polen, Tschechien und Holland? Alle Infos im Überblick.

Feuerwerk online kaufen – Ist das legal?

Feuerwerk der Klasse 2 darf in Deutschland von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, gekauft und abgebrannt werden. Grundsätzlich wird Feuerwerk nur während des Silvester-Zeitraums, also vom 29.12. bis 31.12. verkauft. Innerhalb dieses Zeitraums kann jede Person über 18 Jahren in Deutschland Feuerwerk kaufen, sowohl im Supermarkt, als auch online. In vielen Online-Shops kann man das Feuerwerk auch schon früher bestellen und es wird dann während des Silvester-Zeitraums zugestellt. Ob ein Online-Shop seriös ist, erkennt man also erst einmal daran, ob die Ware nur während des Silvester-Zeitraums beziehungsweise dann, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt, zugestellt wird.

Feuerwerk im Ausland kaufen: Das muss man wissen

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) empfiehlt grundsätzlich, Feuerwerk für die Verwendung in Deutschland auch nur in Deutschland und nicht im europäischen Ausland zu kaufen. Auch Feuerwerk, das im Internet bestellt wurde, muss den rechtlichen Anforderungen genügen. Für die Überwachung des Online-Handels sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer zuständig, meist ist das die Gewerbeaufsicht (oder entsprechende Behörden mit gewerbeaufsichtlichen Aufgaben). Das BAM verweist auch für den Fall, dass Feuerwerk aus dem Ausland im Internet bestellt wird, auf die erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV), vor allem auf den Paragrafen 22. Hier ist explizit festgelegt, dass „pyrotechnische Gegenstände“, also Feuerwerk, den Verbraucherinnen und Verbrauchern nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden dürfen. Ist einer dieser Tage ein Sonntag, wird der Zeitraum auf den 28. Dezember ausgeweitet.

Ist Feuerwerk aus Polen, Tschechien oder Holland erlaubt?

Wie der deutsche Zoll informiert, müssen in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen sein. Bei Waren aus dem Ausland fehlen diese Zulassungen jedoch häufig. Es besteht auch das Risiko, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind.
Wer trotzdem Feuerwerk aus dem Ausland, also z. B. aus Polen, Tschechien oder Holland nach Deutschland einführen will, muss dieses beim Zoll anmelden. Außerdem muss auch auf die Kategorie des Feuerwerks geachtet werden. Zugelassene und angemeldete Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen bereits von Personen über 12 Jahren nach Deutschland eingeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Zugelassene und angemeldete Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu der auch Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen von Personen über 18 Jahren nach Deutschland eingeführt werden. Eine Ausnahme bilden hier laut Zoll „pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen. Bei den letztgenannten handelt es sich beispielsweise um Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, sog. Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit sog. Blitzknallsatz.“

Woher weiß ich, dass mein Feuerwerk geprüft ist? Illegales Feuerwerk erkennen

Geprüftes Feuerwerk erkennt man laut BAM an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Geprüftes Feuerwerk weißt immer beide Kennzeichen auf. Ein Beispiel für eine Registriernummer die die BAM vergeben hat wäre 0589 – F2 – 1234.
Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche Stelle in Europa den Feuerwerksartikel geprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht beispielsweise für die BAM. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2, 1234 ist eine fortlaufende Nummer. Außerdem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher immer darauf achten, dass eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegt.

Silvester 2022: Alle Artikel zum Thema Feuerwerk

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