Erhöhung der Erwerbsminderungsrente
: Wann und um wieviel steigt die Erwerbsminderungsrente 2025?

Im Sommer 2024 gab es einer Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten. Im kommenden Jahr erfolgt eine weitere. Hier gibt es alle Infos dazu.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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ILLUSTRATION - Euromünzen liegen am Donnerstag (20.10.2011) in Düsseldorf auf einem Tisch. Die Verhandlungen vor dem Krisengipfel der Euro-Lenker spitzen sich zu. Viele Streitpunkte sind noch ungelöst. Paris und Berlin sind uneins über Wege zu einer höheren Schlagkraft des Rettungsfonds. Auch Griechenland muss weiter um die nächste Hilfszahlung zittern. Foto: Federico Gambarini dpa/lnw ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Im Jahr 2025 steht einer weitere Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten an. Hier gibt es alle Infos dazu.

Federico Gambarini / dpa

Seit dem Juli 2024 haben rund drei Millionen Empfänger von sogenannten Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente) mehr Geld auf dem Konto. Eine weitere Erhöhung der EM-Rente ist bereits angekündigt. Wann kommt sie und wie hoch ist die Erhöhung?

Wann und um wieviel steigt die Erwerbsminderungsrente 2025?

Hintergrund für der Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten ist, dass die Regelungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente in der Vergangenheit wiederholt angepasst wurden. Deutliche Verbesserungen gab es insbesondere ab Juli 2014 und ab Januar 2019. Diese Regelungen gelten allerdings nur für Rentenneuzugänge. Diejenigen, die zu diesen Zeitpunkten bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, wurden nicht erreicht. Deshalb wurde von der Ampelregierung ein Gesetz mit dem sperrigen Namen Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht. Dies sieht eine Erhöhung der bestehenden EM-Renten in zwei Stufen vor:

Erste Stufe: Seit Juli 2024 wird zunächst der sogenannte vereinfachte Zuschlag gezahlt. Dieser wird auf Basis der Netto-Rente für Juli 2024 berechnet und monatlich in dieser Höhe gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats. Eine Erhöhung erfolgt durch die Rentenanpassung im Juli 2025.
Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag gezahlt, der durch die Deutsche Rentenversicherung auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnete wurde. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe.