Deutschlandticket 2025
: Ist es auf andere Personen übertragbar?

Seit dem 1. Januar 2025 können Fahrgäste bundesweit den öffentlichen Nahverkehr für 58 Euro im Monat nutzen. Aber ist das 58-Euro-Ticket übertragbar oder ist es personalisiert?
Von
David Hahn
Berlin
Jetzt in der App anhören

Ist das 58-Euro-Ticket personalisiert oder kann das Deutschlandticket auf andere Personen übertragen werden?

Arne Dedert/dpa
  • Seit 1. Januar 2025 gibt es das 58-Euro-Deutschlandticket für den Nahverkehr.
  • Das Ticket ist nicht übertragbar und auf einen Namen personalisiert.
  • Bei der Kontrolle muss ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden.
  • Bis Juni 2023 haben rund 11 Millionen Menschen das Deutschlandticket erworben.
  • Der Großteil der Nutzer sind Umsteiger von bestehenden Abonnements.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Menschen in Deutschland können seit dem 1. Mai 2023 mit dem Deutschlandticket oder ehemals „49-Euro-Ticket“ bundesweit den Nahverkehr nutzen. Aber ist das jetzige 58-Euro-Ticket übertragbar? Oder ist es personalisiert? Wir beantworten die Frage im Artikel.

Deutschlandticket 2025: Ist das 58-Euro-Ticket übertragbar?

Das 58-Euro-Ticket oder Deutschlandticket ist ein Abo, das Kunden entweder per App oder auf der Website der Deutschen Bahn oder der jeweiligen Verkehrsbünde kaufen können. Es ist nicht übertragbar und auf einen Namen ausgestellt. Bei einer Kontrolle muss man gegebenenfalls einen Lichtbildausweis vorzeigen, um nachzuweisen, dass es das eigene Ticket ist.

Wie viele Menschen nutzen das Deutschlandticket?

Der Verband der Verkehrsunternehmen meldete im Juni 2023, dass seit 1. Mai 2023 bis zu elf Millionen Menschen ein Deutschlandticket erworben haben. Der größte Anteil daran, nämlich etwa 46 Prozent, waren sogenannte Umsteiger aus bereits bestehenden Abonnements. Rund 44 Prozent waren Neuabonnentinnen und -abonnenten, die den ÖPNV vorher mit Einzelfahrscheinen oder Zeitkarten ohne Abo genutzt haben. Rund 8 Prozent waren Neukundinnen und -kunden, die den ÖPNV bislang in der Regel nicht genutzt haben. Etwa 2 Prozent der Befragten haben keine Angaben gemacht. Diese Statistik veröffentlichte die Bundesregierung am 27. Juni 2023.