2G Universität Hochschule
: Wegen Corona in BW: nur Geimpfte und Genese dürfen noch in den Hörsaal

An den Hochschulen im Land gelten fortan strengere Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus.
Von
Uwe Keuerleber mit lsw
Stuttgart
Jetzt in der App anhören

In Innenräumen von Hochschulen gilt in Baden-Württemberg eine generelle Maskenpflicht.

Daniel Karmann / DPA

Von Donnerstag (25.11.) an gilt in Baden–Württemberg in Innenräumen der Hochschulen eine generelle Maskenpflicht, wie das Wissenschaftsministerium mitteilte. Sollte sich die Lage auf den Intensivstationen nicht bessern, gilt für Lehrveranstaltungen ab kommendem Montag zudem die sogenannte 2G–Regel — nur noch geimpfte oder genesene Studierende hätten dann Zutritt. Ausnahmen gelten für Praxisveranstaltungen — etwa Laborpraktika, Prüfungen und Bibliotheken -, für die weiter auch ein negativer Test reicht.

Studierende mit Mund- und Nasenmask - Nur Geimpfte und Genese dürfen noch in den Hörsaal.

Sebastian Gollnow / DPA

2G–Regel: Studierende brauchen Nachweis

Die Hochschulen seien angewiesen worden, die Kontrollen zur Einhaltung der Regeln auszuweiten und zu sanktionieren. Gab es bislang bei größeren Veranstaltungen nur Stichprobenkontrollen, muss nun jeder Student einen Nachweis zeigen. „Wir tun alles dafür, um den gerade erst zurückgewonnenen Präsenzstudienbetrieb für die Studierenden aufrechtzuerhalten“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne). Die Ministerin rief dazu auf, sich an die verschärften Regeln zu halten. „Verstöße gegen die Regelungen sind keine Kavaliersdelikte.“