In der aktuellen Corona-Krise gibt es jeden Tag neue Entwicklungen. Ein Ende der Pandemie ist bislang leider nicht in Sicht. Denn aufgrund von Reiserückkehrern sind die Corona-Zahlen in ganz Deutschland in den letzten Wochen wieder angestiegen. Im Freistaat Bayern sorgten die zuletzt erhöhten Fallzahlen für eine Verlängerung der Maskenpflicht an Schulen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München lehnte am Montag einen Eilantrag ab, mit dem ein Gymnasiast die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts kippen wollte. Wir werfen mit euch einen Blick auf alle weiteren Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Bayern gelten.
Neue Corona Regeln Bayern: Maskenpflicht, öffentliche Veranstaltungen, Kontaktbestimmungen
Die aktuellen Corona-Regeln für Bayern in der Übersicht:
- Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Eine Maske ist im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. Der Bußgeld-Regelsatz liegt bei 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen.
- Öffentliche Veranstaltungen: Die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten. Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen – das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze bei 200 beziehungsweise 100 Menschen. Märkte ohne Volksfestcharakter wie kleinere Kunst- und Handwerkermärkte oder Flohmärkte ohne große Besucherströme werden im Freien unter Auflagen erlaubt.
- Bayern: Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Vereinssitzungen dürfen stattfinden mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien.
- Schulen und Kitas: Die Schule beginnt in Bayern an diesem Dienstag. Es gibt mehrstufige Pläne für Schulen, Kindergärten und Co., wie es abhängig vom lokalen Pandemie-Verlauf weitergehen soll. Klar ist, dass es zunächst für neun Schultage eine Maskenpflicht für alle Schüler weiterführender Schulen und Lehrer im Unterricht geben wird. Bei stark steigenden Corona-Fallzahlen könnte auch den Grundschülern eine Maskenpflicht im Unterricht drohen - sofern in einer Region der Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche überschritten wird. Kinder mit Schnupfen und laufender Nase sollen auch nicht mehr automatisch vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Lokale Schließungen von Einrichtungen sollen in jedem Fall die letzte Option sein.
- Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich Gruppen von bis zu 10 Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es keine strikte zahlenmäßige Beschränkung, allerdings soll dort die Personenzahl so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
- Demonstrationen: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.