- Die Corona-Zahlen gehen in Deutschland zurück
- Voraussetzung für den Tourismus, ist fast überall in Deutschland, dass die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt
- In einigen Städten und Landkreisen haben Gastronomie und Hotels wieder geöffnet
- Welche Regeln gelten für den Pfingsturlaub in Deutschland?
Weniger Corona-Neuinfektionen und für viele Menschen etwas mehr Normalität: Immer stärker wächst die Hoffnung in den Bundesländern auf einen neuen Alltag. Nach Monaten im Corona-Lockdown machen sich Gastronomen und Hoteliers in den Bundesländern wieder Hoffnungen auf Gäste und Besucher. Was bedeutet das für den Pfingsturlaub?
Das sind die Regeln in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg
- In BW dürfen seit dem 15. Mai wieder Gäste in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen empfangen werden. Die Öffnung von Gaststätten sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ist wieder erlaubt – und zwar zwischen 6 und 21 Uhr.
- Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden sind wieder erlaubt, auch die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen dürfen wieder öffnen.
- Für alle Einrichtungen gilt die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem negativen Test, einem Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.
Bayern
- Eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner hat das bayerische Kabinett als Bedingung für Öffnungen touristischer Betriebe beschlossen. In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen am Pfingstwochenende Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Dies gilt auch für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristischen Bahn- und Busverkehr, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie für die Außenbereiche von medizinischen Thermen.
- Voraussetzung ist dabei ein vor 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test der Gäste bei Anreise. Außerdem muss der Test alle 48 Stunden erneuert werden. Für Geimpfte, Genesene und Kinder unter sechs Jahren entfällt die Testpflicht.
- Biergärten und die Außengastronomie sind bereits jetzt schon bei Inzidenzen unter 100 wieder geöffnet. Auch hier gilt: Gäste müssen getestet, geimpft oder genesen sein.
Berlin
- In Berlin sollen Cafés und Restaurants ab dem 21. Mai die Außenbereiche für Gäste mit einem negativen Testergebnis, Genesene oder Menschen mit vollständigem Impfschutz wieder öffnen dürfen, außerdem sollen Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge erlaubt werden.
- Auch hier gilt die Voraussetzung, dass die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt
- Übernachtungsmöglichkeiten in Berliner Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sind voraussichtlich erst ab Mitte Juni möglich
Bremen
- Bleibt die Inzidenz in weiterhin stabil unter 100, könnte am 17. Mai die derzeit gültige Bundesnotbremse außer Kraft treten. Dann soll die Außengastronomie mit striktem Schutzkonzept wieder öffnen können.
- Auch Beherbergungsbetriebe sollen mit entsprechenden Hygienekonzepten für touristische Übernachtungen geöffnet werden. Außer bei ausschließlich selbst genutzten Ferienwohnungen ist mindestens bei der Anreise ein negatives Testergebnis oder ein Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis vorzulegen.
- Im Außenbereich soll mit Schutzkonzepten wieder Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit bis zu 100 Personen zugelassen werden.
Hamburg
- Ein Öffnungstermin für Gastronomie und Hotels ist noch nicht geplant. Touristische Übernachtungen sind aber ab dem 21. Mai in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen möglich.
- In der jeweiligen Unterkunft dürfen Gäste nur mit Angehörigen aus zwei Haushalten übernachten.
- Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge sind unter Auflagen wieder möglich.
- Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen unter freiem Himmel sind erlaubt.
- Voraussetzung für alle Öffnungen ist ein negativer Test, eine vollständige Impfung oder Genesene.
Hessen
- Hier gilt ab 17. Mai ein Stufenplan für weitere Öffnungen. Die erste Stufe soll gelten, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100 sinkt. Eine zweite Stufe sieht weitere Lockerungen vor, falls die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage unter 50 liegt.
- Stufe 1: Die Außengastronomie wird mit Auflagen geöffnet.
- Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze können unter Auflagen öffnen. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräumen gilt: Eine Auslastung mit maximal 60 Prozent, ein Corona-Test bei Anreise und zweimal pro Woche.
- Stufe 2: Bei dieser Stufe darf auch drinnen mit Auflagen geöffnet werden. Dazu zählen ein aktueller Corona-Test, Abstand, die Sitzplatzpflicht und die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste. Für den Außenbereich gilt die Abstandsregel, Sitzplatzpflicht und die Aufnahme der Kontaktdaten. Ein aktueller Test wird empfohlen.
Mecklenburg-Vorpommern
- In MV darf die Gastronomie vom 23. Mai an wieder öffnen – außen und innen, allerdings nur für Gäste mit einem negativen Test, sowie Genesene oder vollständig Geimpfte.
- Der Tourismus wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern möglich.
- Neu ist zudem, dass nicht nur vollständige Geimpfte als Tagestouristen einreisen oder ihre Ferienwohnung aufsuchen dürfen, sondern auch von Genesene.
Mecklenburg-Vorpommern öffnet den Tourismus am 14. Juni für Gäste aus allen Bundesländern. Ab sofort kann gebucht werden. https://t.co/0XeQZ8A0RI
— Berliner Zeitung (@berlinerzeitung) May 11, 2021
Niedersachsen
- Hotels und Ferienwohnungen in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen wieder Gäste empfangen. Buchungen sind aber nur für Menschen aus dem eigenen Bundesland möglich, damit soll die Zahl der Touristen möglichst niedrig gehalten werden um die Sommersaison nicht zu gefährden. Touristen, die weder Corona hatten, noch eine vollständige Impfung nachweisen können, müssen sich vor Ort zweimal pro Woche auf Corona testen lassen.
- Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 Prozent ausgelastet werden. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre - damit sich An-und Abreisende nicht begegnen.
- Erlaubt sind auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50 allerdings nur aus dem eigenen Bundesland.
Nordrhein-Westfalen
- Im Bundesland dürfen Touristen zu Pfingsten in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen übernachten. Voraussetzungen: eine stabile Inzidenz unter 100 und ein negativer Coronatest. Auch in Hotels dürfen wieder Privatpersonen übernachten. Allerdings auch hier nur mit einer maximalen Auslastung von 60 Prozent.
- Konzerte unter freiem Himmel sind mit maximal 500 Personen mit festen Sitzplätzen und negativem Test möglich.
- Museen, Kunstausstellungen, und ähnliche Einrichtungen können nur nach vorheriger Terminbuchung besucht werden.
- Außenbereiche der Restaurants haben geöffnet. Sinkt die Inzidenz unter 50, ist das auch eine Innenbewirtung möglich.
Rheinland-Pfalz
- Ab einer Inzidenz von 100 sind Übernachtungen in Ferienwohnungen und ein Urlaub im autarken Wohnwagen erlaubt. Hotels können dann gebucht werden, wenn Frühstück auf dem Zimmer möglich ist. Auch ein eigenes Bad muss vorhanden sein. Es gilt auch hier ein negativer Test bei Anreise, der alle 48 Stunden nachgeholt werden muss.
- Ab dem 21. Mai sind wieder kulturelle Veranstaltungen und Zuschauer beim Sport (im Freien mit Test) erlaubt. Hier liegt die Obergrenze bei 100 Personen mit festen Sitzplätzen und ausreichend Abstand.
- Bei einer Inzidenz von unter 50 darf die Gastronomie auch innen wieder öffnen, mit Abstand, Test und Maske.
Saarland
- Hotels- und Campingplätze sind auch über Pfingsten noch geschlossen.
- Außengastronomie, Museen, Kinos, Theater, Zoos und Fitnessstudios dürfen unter Hygieneauflagen öffnen. Vollständig Geimpfte und Genesene brauchen keinen Test, um sie zu nutzen.
Sachsen
- Touristische Übernachtungen sind
- nur auf Campingplätzen und Ferienwohnungen erlaubt. Bei Anreise muss ein Test vorgelegt werden.
- Restaurants dürfen im Außenbereich öffnen. Bei als zwei Hausstände am Tisch, müssen aktuelle Tests aller vorliegen.
- Museen, Galerien und Ausstellungen dürfen bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Fällt sie unter 50 entfallen Terminbuchungen, Tests und Kontakterfassungen der Besucher.
Sachsen-Anhalt
- Veranstaltungen sind bei einer stabilen Inzidenz unter 100 im Freien erlaubt. Die Besucherzahl ist dabei auf höchstens 100 begrenzt. Vollständig Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.
- Zudem sind Öffnungen der Außenbereiche von Badeanstalten, Schwimmbädern und Heilbädern vorgesehen. Auch touristische Aufenthalte auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen mit Selbstversorgung sind möglich. Eine Beherbergung zu touristischen Zwecken in Hotels ist weiterhin verboten.
- In den Außenbereichen der Gastronomie können Gäste wieder bewirtet werden. Voraussetzung ist ein negativer Test. Gäste müssen zu Kontaktnachverfolgung registriert werden. Die Zahl der Gäste an einem Tisch wird auf sechs begrenzt.
Schleswig-Holstein
- Der Tourismus ist ab dem 17. Mai flächendeckend geöffnet. Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen in den Innenbereichen der Gaststätten sitzen und in Hotels und Ferienwohnungen übernachten. Sie müssen sich alle drei Tage auf Corona testen lassen.
- Überall im Land ist aufgrund der Inzidenz unter 100 bereits Außengastronomie erlaubt.
Thüringen
- In Regionen mit einer Inzidenz unter 100 sind Besuche im Biergarten erlaubt.
- Außerdem dürfen Restaurants oder Cafés ihre Terrassen öffnen. Gäste müssen sich allerdings vorher anmelden.
- Bleibt der Wert niedrig, soll über Pfingsten Urlaub auf Campingplätze und in Ferienwohnungen möglich sein.
- Hotels bleiben für Urlauber aber weiterhin geschlossen!