Ab dem 20.3. sollen die meisten Corona-Regeln wegfallen. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf hat sich die Bundesregierung geeinigt. Nächste Woche, also nur wenige Tage vor dem 20. März, soll der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschließen. Die Länder können aber weiterhin schärfere Regeln für Gebiete mit besonders hohen Inzidenzen, sogenannten Hotspots beschließen.

Länder dürfen „Hotspot-Regeln“ beschließen

Das setzt voraus, dass „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“. Dass eine solche Lage besteht, muss aber das jeweilige Landesparlament per Beschluss feststellen. Ein Hotspot kann sich demnach auf einen Stadtteil beschränken, aber auch ein ganzes Bundesland umfassen.
Zu den dann möglichen Maßnahmen gehören ebenfalls Maskenpflichten sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum - insbesondere in Innenräumen. Zudem sollen die Menschen in diesem Fall verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen.

Aktuelle Corona-Regeln könnten bis zum 2. April verlängert werden

Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen zudem zur Erarbeitung von Hygienekonzepten verpflichtet werden. Die Maßnahmen sollen dem Gesetzentwurf zufolge automatisch enden, wenn sie das jeweilige Landesparlament nicht spätestens nach drei Monaten verlängert. Um den Landesparlamenten genügend Zeit für etwaige Entscheidungen zu lassen, soll in dem neuen Gesetz festgelegt werden, dass die derzeitigen Corona-Beschränkungen noch bis 2. April weiter gelten dürfen. Sie würden andernfalls am 19. März auslaufen.
Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass bestimmte Maßnahmen künftig generell weiter gelten können. Dazu gehören eine Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie Testpflichten in Schulen oder etwa in Justizvollzugsanstalten. Voraussetzung ist aber stets, dass die Länder entsprechende Verordnungen erlassen.