Zum 20. März – dem sogenannten Freedom Day – sollen die meisten einschneidenden Corona-Maßnahmen aufgehoben werden. Damit es aber bei neuen Virusvarianten und Infektionssfällen weiterhin möglich ist, Einschränkugne zu erlassen, ist ein neues Infektionsschutzgesetz nötig. Die Ampel-Koalition in Berlin hat sich nach langwierigen Verhandlungen auf einen neuen Gesetzestext geeinigt.
  • Welche Corona-Einschränkungen sollen auch weiterhin möglich sein?
  • Wer darf sie erlassen?
  • Ab wann soll das neue Gesetz gelten?
Hier gibt es alle Infos zum neuen Infektionsschutzgesetz im Überblick:

Diese Corona-Einschränkungen sind wohl weiterhin möglich

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz für Deutschland sollen konkret zum Eindämmen von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn ein Landesparlament dies beschließt. Dazu soll es die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellen müssen, heißt es in dem Entwurf. In einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ sollen dann Maßnahmen erlassen werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise – also Regelungen wie 2G und 3G. Die Gefahrenlage kann bei besonders hohen Infektionszahlen oder der Ausbreitung einer deutlich krankmachenderen Virusvariante bestehen.
Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können, etwa Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen verankert werden – bisher gilt dort auch noch die Zugangsregel nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Festlegungen zum Genesenenstatus künftig wieder der Bundesgesundheitsminister selbst erlassen soll. Sie sollen dann noch vom Kabinett und vom Bundesrat bestätigt werden müssen. Damit wird eine umstrittene Änderung rückgängig gemacht, wonach Festlegungen des Robert Koch-Instituts (RKI) direkt gelten. Zudem sollen laut dem Entwurf Pflegeheime Angaben zum Anteil geimpfter Beschäftigter und Pflegebedürftiger künftig monatlich direkt an das RKI übermitteln und nicht mehr an die Gesundheitsämter.

Ab wann soll das neue Infektionsschutzgesetz gelten?

Hintergrund ist, dass nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan zum 20. März „alle tiefgreifenderen“ Beschränkungen entfallen sollen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Zugleich wurde aber vereinbart, dass es weiter einen „Basisschutz“ geben soll. Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Eindämmungsmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. März ausläuft. Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vereinbarte Entwurf einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP soll dann auch zu weiteren Beratungen in den Bundestag kommen.