Wer in Deutschland Veranstaltungen besuchen oder im Restaurant essen gehen möchte, braucht aktuell in den meisten Bundesländern einen 2G-Nachweis. Das besagen die Corona-Verordnungen entsprechender Länder. Der Nachweis per digitalem Impfzertifikat gehört mittlerweile zum Alltag dazu. Damit werden der Impf- und Genesenenstatus einer Person festgehalten. Auch bei Reisen in der EU werden die Impfzertifikate kontrolliert.

Welche Gültigkeitsdauer haben Impfnachweise innerhalb der EU?

Bis zum 01. Februar galten Doppeltgeimpfte für zwölf Monate als vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Das bestätigten sowohl die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als auch die EU-Kommission. Seit dem 01.02.2022 gilt in der EU eine neue Regel: Impfzertifikate ohne Booster-Impfung gelten bei grenzüberschreitenden Reisen nur noch neun Monate. Das sieht eine entsprechende Vorgabe der EU-Kommission so vor. Die Bundesregierung hat dem zugestimmt.
  • Was sieht die Änderung des Impfstatus genau vor?
  • Wer ist von der Änderung betroffen?
  • Was bedeutet das für Reisen in der EU?

Impfstatus geändert: Das sieht die neue EU-Verordnung vor

Bereits Ende 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten über eine Verkürzung des Impfstatus beraten. Die EU-Kommission hat die entsprechende Änderung beschlossen: Seit dem 01. Februar 2022 werden Impfzertifikate und QR-Codes neun Monate nach der Grund­immunisierung ungültig. Danach gilt man ohne Booster-Impfung nicht mehr als vollständig geimpft. Auch Deutschland muss die entsprechende Regel umsetzen.
Dass mit der neuen Regelung nur noch Geboosterte als vollständig geimpft gelten sollen, hatte auch der Expertenrat der Bundesregierung empfohlen. Näher damit beschäftigt hat sich der Bund-Länder-Gipfel jedoch nicht.

Änderung Impfstatus: Wer muss jetzt besonders aufpassen?

Durch die neue EU-Verordnung besitzen nicht nur Ungeimpften keinen zertifizierten Impfschutz. Vor allem drei Gruppen betrifft die Änderung des Impfstatus:
  • Vollständig Geimpfte ohne Booster
  • Einfach Geimpfte und danach Genesene
  • Genesene und danach einfach Geimpfte
Sind Impfung und Genesung länger als neun Monate her, gelten betroffene Personen als ungeimpft. Wer noch keine Drittimpfung erhalten hat, muss nun also aufpassen.

Status ungeimpft: Das ändert sich für Reisen in der EU

„Das digitale Zertifikat soll in erster Linie den sicheren und freien Personenverkehr in der EU erleichtern“, heißt es auf der offiziellen Website der Europäischen Union. In den meisten Ländern gelten an den Grenzen Zugangskontrollen. Wer länger im jeweiligen Land bleibt, muss einen Impfnachweis vorweisen, um von der Test- und Quarantänepflicht befreit zu werden.
Ändert sich bei doppelt Geimpften beziehungsweise Genesenen der Impfstatus zu „ungeimpft“, müssen sie bei Grenzüberquerung und auch bei der Rückkehr nach Deutschland mit einer Testpflicht und einer verlängerten Quarantäne rechnen. Urlaubsreisen in der EU sind demnach auch für Ungeimpfte und jene mit unvollständigem Impfstatus möglich, allerdings nur mit einem aktuellen Test- oder Genesenennachweis.

Neue Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten: Was bedeutet das für Deutschland?

Das Bundesgesundheitsministerium weist auf seiner Webseite darauf hin, dass die Impfzertifikate, die nach einer Zweifach- und erst recht nach der Booster-Impfung ausgestellt wurden, „im Hinblick auf die inner­deutsche Verwen­dung bisher unbefristet“ sind. Die Befristung der EU hat demnach keine Auswirkungen auf die zurzeit innerhalb von Deutschland geltenden Coronaregeln.

Digitales Impfzertifikat: Wie lange gelten Booster-Impfungen?

Mit der neuen Verordnung gelten bei EU-Reisen nur noch geboosterte Menschen auch nach neun Monaten als vollständig geimpft. Wie lange ihr Impfstatus anhält ist bislang offen. „Für Booster-Impfungen selbst wird mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse noch keine maximale Anerkennungsdauer vorgesehen“, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) auf Nachfrage eines CDU-Bundestagsabgeordneten. Sobald neue Kenntnisse vorliegen, sollen entsprechende Regeln besprochen und festgelegt werden.