- Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs haben beim Corona-Gipfel am 10.02.2021 über den Lockdown entschieden
- Der Lockdown wird bis zum 07.03.2021 verlängert
- Allerdings gibt es – auch in Bayern – erste Lockerungen
- Was gilt in Sache Ausgangssperre in Bayern?
Nach wochenlangen strengen Corona-Maßnahmen ist die landesweite Ausgangssperre ausgelaufen. Bislang durften die Menschen in ganz Bayern ab 21 Uhr ohne einen triftigen Grund nicht mehr auf die Straße.
Diese Regel gilt fortan nur noch in Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100: Dort bleiben auch die Schulen, die im Rest Bayerns ab 22. Februar schrittweise öffnen, im Distanzunterricht und die Kitas zu. Außerdem gilt nachts weiter eine Ausgangssperre, aber erst ab 22 Uhr.
Ausgangssperre in Bayern: Diese Hotspot-Städte sind betroffen
Nach Angaben des Bayerischen Gesundheitsamtes sind am Montag 25 Landkreise und zehn Städte betroffen. Bei den Städten gilt dies den Angaben nach für:
- Amberg,
- Ansbach,
- Aschaffenburg,
- Bamberg,
- Bayreuth,
- Coburg,
- Hof,
- Memmingen,
- Passau
- und Weiden.
Die geringste Inzidenz aller 105 Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern gab es dem Robert Koch-Institut zufolge am Wochenende in Schweinfurt mit 5,6. Der Landkreis Tirschenreuth an der Grenze zu Tschechien liegt weiter an der Spitze mit einem Wert von 309,5 - auch hier gilt somit weiterhin die nächtliche Ausgangssperre. Generell befinden sich die Corona-Hotspots am den Außengrenzen Bayerns, vor allem an der Ostgrenze zu Tschechien.
Corona in Bayern: Markus Söder verteidigt seine harte Linie
Trotz erster Lockerungen will Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seine harte Linie im Kampf gegen die Pandemie fortsetzen. Das Motto in Bayern heiße: „Vorsicht mit Perspektive.“ Söder weiter: „Zumachen erfordert Mut, öffnen erfordert Klugheit.“. Es dürfe kein Stop-and-Go bei den Corona-Maßnahmen geben, weil dies die Akzeptanz für die Maßnahmen in der Bevölkerung untergrabe.
Söder verwies darauf, dass alle bisher getroffenen Maßnahmen im Lockdown gewirkt hätten. In Bayern sei die Zahl der Infektionen um 90 Prozent gedrückt worden. „Jeder, der bezweifelt hat, ob die Maßnahmen Sinn hatten, ist durch die Realität widerlegt“, sagte Söder.
Welche Corona-Regeln gelten in Bayern?
Ab dem 15. Februar gilt die neue Corona-Verordnung in Bayern. Diese Regeln gelten im Freistaat:
- Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangsperre gilt nur noch für Kreise mit einer Inzidenz über 100. Auch dort wird sie verkürzt auf 22 bis 5 Uhr (statt wie bisher 21 bis 5 Uhr). Wo die Inzidenz seit sieben Tagen unter 100 liegt, gibt es keine nächtliche Ausgangssperre mehr.
- Treffen: Es sind nur Treffen mit Mitgliedern des eigenen Haushalts bzw. einer Person aus einem fremden Haushalt erlaubt (Ausnahmen gelten für die Kinderbetreuung)
- Maskenpflicht: In Geschäften, beim Arzt und im ÖPNV gilt Pflicht zur FFP2-Maske. Das gilt nicht für Kinder bis 14 Jahre.
- Schulen und Kitas: Schulen und Kitas bleiben noch eine Woche geschlossen. Ab dem 22. Februar dürfen Grundschulen im Wechsel Präsenzunterricht anbieten. Das gilt auch für Abschlussklassen. Auch Kitas sollen wieder öffnen.
- Gastronomie: Restaurants, Bars und Kneipen sind geschlossen, dürfen allerdings einen Abhol- oder Lieferservice anbieten.
- Einzelhandel: Geschäfte sind mit Ausnahme von Läden des täglichen Bedarfs geschlossen. Click & Collect ist aber möglich
- Veranstaltungen: Veranstaltungen alles Art sind untersagt. Das gilt nicht für Gottesdienste.
Kontakte, Masken, Homeoffice: Die weiteren Beschlüsse des Corona-Gipfels
- Kontakte: Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.
- Masken: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
- Reisen: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
- Homeoffice: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
- Weitere Öffnungen: Erst wenn eine „stabile“ Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können. Für Lockerungen in Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ weiterentwickeln.