BAföG mit Nebenjob: Wie viel darf man verdienen?

Welche Freibeträge gelten beim BAföG 2024/25 für einen Nebenjob?
Hendrik Schmidt/dpaDer Bundestag hat eine Reform des BAföGs beschlossen. Diese betrifft auch die Freibeträge und Regelungen für einen Nebenjob. Was gilt jetzt für das eigene Einkommen des Empfängers? Wie viel darf in einem Nebenjob verdient werden? Alle Infos zum BAföG mit zusätzlichem Verdienst gibt es hier im Überblick.*
Nebenjob und BAföG: Freibeträge und Höchstgrenze
Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung steht, dass der Freibetrag für eigenes Einkommen der Auszubildende so angepasst wird, dass die ab dem 1. Januar 2025 geltende Geringfügigkeitsgrenze des § 8 Absatz 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) eingehalten wird. Ab dem 1. Januar 2024 können BAföG Empfänger damit ohne Probleme 538 Euro und ab dem 1. Januar 2025 556 Euro nebenher verdienen. Ohne Anrechnung auf die Förderung kann man somit bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs einer ausbildungsbegleitenden Erwerbstätigkeit nachgehen. Darüber hinaus gelten folgende neue Freibeträge:
Der Freibetrag vom Einkommen des Auszubildenden wächst mit der Reform 2024 von 330 Euro auf 353 Euro an. Der Freibetrag für den Ehegatten des Auszubildenden wird von 805 Euro auf 845 Euro erhöht. Der neue Freibetrag für jedes Kind des Auszubildenden liegt bei 765 Euro (vorher: 730). Der Freibetrag von der Waisenrente liegt neu bei 270 Euro (vorher 255 Euro). Auch der Härtefreibetrag für besondere Kosten der Ausbildung wächst von ehemals 370 Euro auf 390 Euro an.
Hier gibt es die aktuellen BAföG-Regelungen für das Vermögen.
Abzüge bei zu viel Einkommen im Nebenjob
Falls man über den Freibetrag hinaus verdient, wird einem das BAföG nicht komplett gestrichen. Wie auch beim Vermögen wird der überschreitende Betrag im Bewilligungszeitraum auf die Monate aufgeteilt und das BAföG anteilig gekürzt. Hier gibt es die Freibeträge, die für Angehörige wie Eltern, Geschwister oder Ehepartner beim BAföG gelten.
Mehr Informationen rund um das BAföG gibt es auch auf unserer BAföG-Themenseite.
Quellen:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung: Bafög-Reform 2024
- Bafög-Reform: Entwurf der Bundesregierung
*Alle Angaben ohne Gewähr.
