BAföG
: Die Freibeträge für Eltern, Geschwister und Empfänger

Der Bundestag hat eine Reform der Ampel-Koalition zur Erhöhung des BAföGs beschlossen. Was gilt jetzt für das Einkommen von Empfängern sowie deren Angehörigen?
Von
David Hahn
Berlin
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Mehrere Geldscheine liegen aufeinander

Was für Freibeträge gelten beim BAföG 2024/25?

Hannes P Albert/dpa

Der Bundestag hat eine Reform des BAföGs beschlossen. Diese betrifft nicht nur den Höchstsatz und eine neu eingeführte Studienstarthilfe, sondern auch die Freibeträge. Was gilt jetzt für das eigene Einkommen des Empfängers? Und wie wird das Einkommen der Eltern, Geschwister und möglicher Ehepartner verrechnet? Hier gibt es alle Freibeträge im Überblick.*

Was ist das „BAföG“?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, hat das Ziel, gleiche Bildungschancen für alle unabhängig von ihrer finanziellen Lage sicherzustellen. Es bietet staatlich finanzierte Hilfe für Schülerinnen, Schüler und Studierende in Deutschland während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit. Die Unterstützung umfasst zinslose Darlehen sowie nicht rückzahlbare Einmalzahlungen.

BAföG-Reform 2024

Der Bundestag verabschiedete am 13. Juni 2024 eine Reform des Bafög. Diese umfasst eine Anhebung der Regelsätze für die Ausbildungsförderung um fünf Prozent sowie Erhöhungen beim Wohnkostenzuschuss und den Elternfreibeträgen. Zudem sollen Studierende eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von tausend Euro bekommen.

Neue BAföG-Freibeträge 2024

Das BAföG wird stets individuell auf Basis des eigenen Vermögens und Einkommens und der finanziellen Situation der Eltern oder möglichen Ehepartnern berechnet. Die neuen höheren Freibeträge bedeuten, dass BAföG-Empfänger oder deren Eltern und Ehepartner in Zukunft mehr verdienen dürfen, ohne dass dies das BAföG negativ beeinflusst. Die Freibeträge steigen zum Wintersemester 2024/25 bzw. Schuljahr 2024/25 um 5,25 Prozent. Dadurch kann es sein, dass auch mehr Personen für BAföG berechtigt sind oder das BAföG für Empfänger steigt. Die genauen Details werden im Folgenden erklärt.

Nebenjob und Einkommen: Freibeträge für Bafög-Empfänger

Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung steht, dass der Freibetrag für eigenes Einkommen der Auszubildende so angepasst wird, dass die ab dem 1. Januar 2025 geltende Geringfügigkeitsgrenze des § 8 Absatz 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) eingehalten wird. Ab dem 1. Januar 2024 können BAföG Empfänger damit ohne Probleme 538 Euro und ab dem 1. Januar 2025 556 Euro nebenher verdienen. Ohne Anrechnung auf die Förderung kann man somit bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs einer ausbildungsbegleitenden Erwerbstätigkeit nachgehen. Wer darüber verdient, sollte folgende Freibeträge beachten:

Der Freibetrag vom Einkommen des Auszubildenden wächst mit der Reform 2024 von 330 Euro auf 353 Euro an. Der Freibetrag für den Ehegatten des Auszubildenden wird von 805 Euro auf 845 Euro erhöht. Der neue Freibetrag für jedes Kind des Auszubildenden liegt bei 765 Euro (vorher: 730). Der Freibetrag von der Waisenrente liegt neu bei 270 Euro (vorher 255 Euro). Auch der Härtefreibetrag für besondere Kosten der Ausbildung wächst von ehemals 370 Euro auf 390 Euro an.

Hier gibt es die aktuellen Regelungen für das Vermögen.

Freibeträge für Eltern

Die Freibeträge steigen zum Wintersemester 2024/25 bzw. Schuljahr 2024/25 um 5,25 Prozent. Für Eltern, die verheiratet bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft verbunden sind und zusammen leben, ergibt sich ein neuer Freibetrag von 2.535 Euro (vorher: 2.415 €). Für einen alleinstehenden Elternteil wächst der Freibetrag auf 1.685 Euro an (vorher: 1.605 €). Ehegatten, die nicht in einer Eltern-Kind-Beziehung zum Auszubildenden stehen (z. B. Stiefelternteil) verfügen künftig über einen Freibetrag von 845 Euro (vorher: 805 €). Für Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen, werden jeweils 765 Euro (vorher: 730 Euro) auf das Elterneinkommen angerechnet.

Haben die Auszubildenden Geschwister, die in einer Ausbildung stehen, die Eltern finanziell belasten und welche nach dem ebenfalls zur Förderung berechtigt wären, teilt sich der Anrechnungsbetrag (Einkommen minus dem Freibetrag) zu gleichen Teilen auf die Auszubildenden und die Geschwister auf. Verbleibt also z. B. ein Anrechnungsbetrag von 1.600 Euro, der auf insgesamt 4 Auszubildende umzulegen ist, so werden jeweils 400 Euro angerechnet.

Freibeträge für Geschwister

Nur beim elternunabhängigem BAföG spielen Geschwister keine Rolle. Bei allen anderen Arten des BAföG können Geschwister die Höhe der Leistung beeinflussen. Positiv können sich Geschwister auf das BAföG auswirken, wenn diese noch nicht volljährig sind und ihre schulische Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Auch wenn sie sich in einer (Berufs-)Ausbildung bzw. zeitlich begrenzten Orientierungsphase befinden und noch nicht selbst berufstätig sind, können Geschwister das BAföG erhöhen. In diesen Fällen gilt nämlich pro Kind ein Freibetrag von 765 Euro (ehemals 730 Euro), der auf das Einkommen der Eltern angerechnet wird. Falls die Geschwister die gleichen Eltern oder sie Halbgeschwister, Stiefgeschwister, Pflegekinder oder gar Enkel sind, beeinflusst das die Höhe des Freibetrags.

Negativ beeinflussen können Geschwister das BAföG, wenn sie selbst Einkommen erzielen. Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, wird künftig zwar nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet. Für volljährige Geschwister gilt jedoch, dass die Einkünfte wie Unterhalt oder Jobeinkommen den Freibetrag senken.

Verändert sich während des Bewilligungszeitraums die Lebenssituation der Geschwister (z. B. Ende der Schule, Beginn Ausbildung/Studium, Veränderung der Einkünfte), muss das BAföG-Amt darüber informiert werden.

Freibeträge für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner

Der aktuelle Freibetrag für das Einkommen des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners liegt bei monatlich 805 und wird nach der Reform auf 845 Euro angehoben. Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen, verfügen dann jeweils über Freibeträge von 765 Euro (vorher: 730 Euro).

Ab wann gelten die neuen Freibeträge?

Die vorgesehenen Änderungen des BAföG, unter anderem der neue Höchstsatz, höhere Freibeträge und die Studienstarthilfe, werden für Studenten zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten. Mit der Reform werden auch die Bafög-Sätze für Schüler angehoben. Die Erhöhung gilt dabei schon zum Beginn des Schuljahres 2024/25.

*Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellen: