BAföG
: Wie viel Vermögen ist erlaubt? Die Freibeträge für Eltern und Empfänger

Was gilt jetzt für das Vermögen von Empfängern sowie deren Angehörigen? Die aktuellen Regelungen im Überblick.
Von
David Hahn
Berlin
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Steuereinnahmen: ILLUSTRATION - 21.08.2023, Berlin: Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro liegen auf einem Tisch. (zu dpa: «Geerbtes und geschenktes Vermögen steigt auf Höchstwert») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Was für Freibeträge gelten beim BAföG 2024/25?

Monika Skolimowska/dpa

Wer BAföG beziehen will, muss im BAföG-Antrag mitunter sein Vermögen angeben. Was gilt für das Vermögen des BAföG-Empfängers? Und wie wird das Vermögen der Eltern, Geschwister und möglicher Ehepartner verrechnet? Hier gibt es alle Freibeträge und Auswirkungen des Vermögens auf das BAföG im Überblick.*

Was ist „BAföG“?

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses soll sicherstellen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation gleiche Bildungschancen haben. Es ermöglicht eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schüler und Studierende in Deutschland für die Dauer der Ausbildung oder eines Studiums. Diese Leistungen bestehen dabei aus zinslosen Krediten, aber auch aus Einmalleistungen, die zum Teil nicht zurückgezahlt werden müssen.

BAföG: Freibeträge für das Vermögen

Stand August 2022 müssen Schülerinnen, Schüler oder Studierende ihr eigenes Vermögen für ihre Ausbildung verwenden. Der Freibetrag liegt generell bei 15.000 Euro Vermögen, für Auszubildende ab 30 Jahren bei 45.000 Euro.

Was gilt für das Vermögen der Eltern?

Das Vermögen des etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners oder der Eltern wird nicht auf den Bedarf angerechnet. Dafür ist bei diesen Angehörigen das Einkommen für die Höhe des BAföGs ausschlaggebend.

Hier gibt es die aktuellen Regelungen für das Einkommen.

Was zählt alles zum Vermögen?

Beim BAföG gelten grundsätzlich alle Vermögenswerte als Vermögen, die dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin zur Verfügung stehen und verwertbar sind. Dazu zählen beispielsweise Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Immobilienbesitz, Bausparverträge, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, Schmuck und Kunstgegenstände. Auch bestimmte Vermögenswerte, die aufgrund von Freibeträgen oder Freigrenzen nicht vollständig angerechnet werden, können als Vermögen gelten. Bestimmte Vermögenswerte, wie beispielsweise angemessener Hausrat oder ein angemessenes Kraftfahrzeug, werden in der Regel allerdings nicht als Vermögen angerechnet. Rechte auf Versorgungsbezüge und Renten, Ansprüche aus der Sozialversicherung und Nießbrauchsrechte werden ebenfalls nicht hinzugezählt.

Was passiert, wenn das Vermögen höher als der Freibetrag ist?

Für den Bewilligungszeitraum wird der Betrag, welcher den Vermögensfreibetrag übersteigt, durch die Zahl der Kalendermonate geteilt und auf den monatlichen Bedarf angerechnet. Wenn das eigene Vermögen den Freibetrag nur leicht übersteigt, wirkt sich dies somit nur wenig auf das BAföG aus. Bei sehr großem Vermögen muss der BAföG-Anspruch jedoch überprüft werden. Nach Paragraf 29 des BAföG gibt es überdies die Möglichkeit eines Härtefalls: „Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben“.

Quellen:

*Alle Angaben ohne Gewähr.