Auswandern als Rentner
: Was gilt es beim Ruhestand im Ausland zu beachten?

Den Ruhestand im Ausland verbringen? Für viele Rentner ein Traum. Um diese zu verwirklichen, gibt es ein paar Dinge, die beachtet werden sollten.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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ARCHIV - ILLUSTRATION - Miniatur-Figuren zweier Rentner sitzen am 22.01.2010 in München (Bayern) auf Münzen vor einem Schild mit der Aufschrift "Rente". Foto: Andreas Gebert/dpa (zu lrs "Rentenversicherung: Immer mehr Renten gehen ins Ausland" vom 21.08.2015) +++ dpa-Bildfunk +++

Wer seine Rente im Ausland beziehen möchte, muss ein paar Dinge beachten.

Andreas Gebert / dpa

Den eigenen Ruhestand auf dem Balkon oder im Kleingarten verbringen? Für viele Rentner erfüllt sich damit ein Traum. Andere packt aber das Fernweh. Nach eigenen Angaben überweist die Deutsche Rentenversicherung 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder der Welt. Doch was gibt es zu beachten, wenn man als Rentner auswandern möchte? Hier gibt es die Infos.

Auswandern als Rentner: Entscheidend ist das Ziel

Ob der Auswandertraum mit einem Rucksack voll Bürokratie verbunden ist, hängt vor allem mit dem Ziel und der geplanten Dauer des Aufenthaltes im Ausland ab. Wer nur vorübergehend im Ausland sein möchte, für den ändert sich nichts. Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Rente nach eigenen Angaben auf ein Konto der Wahl. Zieht es die Auswanderwilligen dauerhaft in ein Land der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, bekommen diese ebenfalls die volle Rente. Verlegen Rentner ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen.

Mit welchen Ländern hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung hat Deutschland mit folgenden Ländern ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Mit Hilfe der Abkommen werden Nachteile, die durch die Arbeit in verschiedenen Staaten mit unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen entstehen können, auf ein Minimum reduziert.

  • Albanien
  • Australien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Brasilien
  • Chile
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Kosovo
  • Marokko
  • Moldau
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Philippinen
  • Serbien
  • Südkorea
  • Tunesien
  • Türkei
  • Uruguay
  • USA

Verlegen Rentner ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in ein solches Land, ändert sich in den meisten Fällen nichts. Die Rentenversicherung überweist die Rente in der bisherigen Höhe auf ein Konto der Wahl. Wer in ein Land außerhalb der EU und ohne Sozialversicherungsabkommen auswandern möchte, dem wird eine vorherige Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung empfohlen.

Rentenversicherung braucht regelmäßige Lebensbescheinigung

Wenn Rentner nicht mehr in Deutschland wohnen, überprüft der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung einmal jährlich, ob der Ausgewanderte noch lebt. Diese sogenannte „Lebensbescheinigung“ erhalten Ausgewanderte meist Mitte des Jahres. Diese uss bestätigt werden und an den Renten Service zurückgeschickt werden. Bestätigungen nehmen alle Behörden und Rentenversicherungsträger sowie Geldinstitute und die deutschen Auslandsvertretungen vor.

Keine Bescheinigung benötigen Rentner im Ausland grundsätzlich, wenn sie in Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn oder im Vereinigten Königreich leben. Die Behörden dort melden den Tod des Berechtigten automatisch.