• Im Januar werden sich zu Beginn des neuen Jahres viele Gesetze ändern
  • Es gibt neue Regeln etwa bei Mindestlohn, CO2-Preis und Tabaksteuer
  • Aber auch bei den Führerscheinen gibt es Neuerungen: Alte Führerscheine müssen im Januar umgetauscht werden
Viele Städte rechnen in den nächsten Wochen mit einem Ansturm von Bürgern, die ihre alten Führerscheine in neue Karten umtauschen lassen möchten. Für Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, endet die Frist am 19. Januar. Doch wenige Wochen vor Ablauf haben sich noch längst nicht alle Betroffenen darum gekümmert, wie eine Umfrage ergab. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden.

Wegen Corona: Führerschein-Umtauschfrist um halbes Jahr verlängert

Ältere Autofahrer sollen mehr Zeit für einen Umtausch alter Papierführerscheine bekommen. Eine erste Frist - und zwar für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 - wäre eigentlich an diesem Mittwoch abgelaufen. Verstöße gegen die Umtauschpflicht aber sollen angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden. Das beschloss die Innenministerkonferenz unter dem Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), wie Bayerns Innenministerium am Montag mitteilte.
Die aktuelle Umtauschfrist solle um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert werden, hieß es weiter. Davon betroffen sind alle Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden - das sind also die grauen oder rosafarbenen «Lappen» oder DDR-Führerscheine.

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Das sind die Fristen für den Umtausch des alten Führerscheins
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

    Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Probleme beim Umtausch älterer Führerscheine in Baden-Württemberg

Zahlreiche Autofahrer im Südwesten werden Probleme beim Umtausch ihres Führerscheins bekommen. Die ersten Fahrer müssen den Papierschein eigentlich bis Mitte Januar gegen einen Führerschein im Kartenformat eintauschen. Doch die Behörden werden nicht alle Antrage rechtzeitig abarbeiten können, befürchtet der Landkreistag. In der Pandemie gebe es einerseits weniger Termine bei den Führerscheinstellen, andererseits würden die Menschen sie zögerlicher annehmen.
Bis zum 19. Januar 2022 müssen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihren Papierführerschein umtauschen. Nach und nach sollen alle Jahrgänge den neuen Führerschein erhalten. Bis 2033 soll es in der Europäischen Union nur noch ein Format geben, um Fälschungen möglichst zu vermeiden.

In BW ist unbekannt, wie viele Führerscheine umgetauscht werden müssen

Wie viele Scheine im Südwesten umgetauscht werden müssen, ist dem Verkehrsministerium nach eigenen Angaben nicht bekannt. Die Führerscheine seien nicht zentral erfasst und ausgestellt worden, sondern über die jeweiligen lokalen Behörden.
Der Bodenseelandkreis hat etwa 11.400 Papierscheine ausgestellt, die vom ersten Stichtag betroffen sind. Bisher sind nach Angaben des Landkreises davon rund 3000 eingetauscht worden. Zuletzt seien 900 Anträge pro Monat eingegangen. Die Behörde stelle sich auf eine steigende Belastung zum Jahreswechsel ein.
Bis der neue Schein nach der Antragsstellung abgeholt werden kann, vergehen im Landkreis Calw nach Angaben des Landratsamts etwa zwei bis zehn Wochen. „Wenn jemand erst kurz vor Weihnachten kommt, könnte es natürlich knapp werden“, sagte eine Sprecherin. In Stuttgart könnten in der Führerscheinstelle bereits jetzt keine zeitnahen Termine mehr zugesagt werden, teilte das Amt für öffentliche Ordnung mit. Auch im Bürgerbüro gebe es Engpässe.
Wer nach dem Stichtag noch mit dem alten Schein fährt, riskiert nach Angaben aus Stuttgart eine Ordnungswidrigkeit und ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.


Führerscheine in MV können wieder beantragt werden

Nach dem folgenschweren Cyberangriff auf den kommunalen IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Schwerin und des angrenzenden Landkreises Ludwigslust-Parchim können Bürger in dem Kreis inzwischen wieder Führerscheine beantragen, verlängern oder umtauschen. Auch Schweriner können diesen Service nutzen.
Die Überprüfung der Rechner in den betroffenen Kommunalverwaltungen werde fortgesetzt und sei voraussichtlich bis zum Jahresende abgeschlossen, hieß es vonseiten der Schweriner IT- und Servicegesellschaft (SIS) und des Kommunalservice Mecklenburg (KSM) in einer gemeinsamen Mitteilung am Donnerstag. Man befinde sich jedoch weiterhin im Aufbau eines stabilen Notbetriebs, die Verfügbarkeit einzelner Dienstleistungen könne daher voneinander abweichen.
Bei dem Cyberangriff im Oktober waren Server von SIS und KSM durch eine Schadsoftware teilweise verschlüsselt worden. Daraufhin wurden alle Systeme zur Sicherheit heruntergefahren. Dies legte den Großteil der Bürgerservices in der Landeshauptstadt und dem angrenzenden Landkreis lahm.

Weitere Gesetze, die sich im Januar 2022 ändern