Verbot der AfD: Voraussetzungen, Alternativen, Gesetze - Alle Infos zu einem Verbotsverfahren

Sollte die AfD verboten werden? Hier gibt es eine Umfrage, die Voraussetzungen und Infos über Alternativen zu einem Verbotsverfahren.
Jacob Schröter/dpaSoll die AfD verboten werden? Spätestens seit dem Bekanntwerden eines Geheimtreffens von AfD-Politikern und Rechtsextremen in Potsdam und dem dort diskutierten Plan, Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund millionenfach abzuschieben, wird über ein Verbotsverfahren der AfD wieder lauter diskutiert. Was wären die Voraussetzungen? Welche Alternativen gibt es? Und wie stehen Sie zu diesem Thema? Hier gibt es alle Infos.
Welche Voraussetzungen müssen für ein Verbotsverfahren der AfD erfüllt sein?
Weder Bundesregierung noch Bundestag oder Bundesrat können eine Partei einfach so verbieten. Sie können aber beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung beantragen. Das Grundgesetz legt fest, wann eine Partei als verfassungswidrig gilt. Wörtlich heißt es im Artikel 21: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
Der frühere Verfassungsrichter Peter Huber zählte Ende Dezember im Mitteldeutschen Rundfunk die Kriterien auf, um die es dabei geht. Das seien die Gefährdung von Menschenwürde, Demokratie und der grundsätzlichen rechtsstaatlichen Einhegung, „dass Mehrheitswillen sich nicht über Minderheitenschutz, Grundrechte, unabhängige Gerichte und anderes hinwegsetzen kann“.
Das Verbreiten von verfassungswidrigen Haltungen allein reicht nach der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung für ein Verbot nicht aus. Hinzukommen muss eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ gegenüber der demokratischen Grundordnung. Huber wies auf eine weitere Voraussetzung hin: Die Partei müsse eine realistische Chance haben, die Gefährdung umzusetzen.
Welche Alternativen gibt es zu einem Parteiverbot?
Neben der politischen Auseinandersetzung mit der AfD gibt es Alternativen zu einem Verbotsverfahren. Das wären beispielsweise:
Verbot einzelner Landesverbände oder der AfD-Jugendorganisation
Diskutiert wird auch, nur das Verbot einzelner Landesverbände zu beantragen - beispielsweise der Landesverbände, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft.
Auch ein Verbot der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative steht zur Debatte. Da es sich um einen Verein handelt, wäre das leichter umzusetzen. Vereine können vom Bundesinnenministerium verboten werden, wenn sie den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.
Entzug von bestimmten Grundrechten einzelner Politiker
Mehr als 1,5 Millionen Unterschriften zählte am 21. Januar 2024 eine Online-Petition auf der Plattform des Kampagnennetzwerks Campact gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke. Sie hat zum Ziel, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung für Höcke stellt.
Dabei geht es nicht um alle Grundrechte. Die Menschenwürde etwa kann nicht entzogen werden. Im Grundgesetz ist aber geregelt, dass jemand beispielsweise seine Versammlungsfreiheit oder Meinungsäußerungsfreiheit verwirkt hat, wenn er sie zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht. Das heißt nicht, dass derjenige keine Meinung mehr haben dürfte. Er könnte sich aber nicht mehr auf das Grundrecht berufen, wenn ihm etwa eine bestimmte öffentliche Äußerung verboten würde.
Von demjenigen muss dafür eine ernsthafte Gefahr ausgehen. Auch das Recht, gewählt zu werden oder ein öffentliches Amt zu bekleiden, könnte entzogen werden, auch nur für einen bestimmten Zeitraum. Darüber entscheiden müsste Karlsruhe, und zwar auf Antrag des Bundestags, der Bundesregierung oder einer Landesregierung.
Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung
Diskutiert wird ebenfalls, die AfD von staatlichen Zuschüssen auszuschließen. Das ist für sechs Jahre möglich bei Parteien, welche die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beschädigen oder den Bestand der Bundesrepublik gefährden wollen. Auch darüber würde das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung entscheiden. Ein solcher Ausschluss setzt - anders als ein Parteiverbot - nicht voraus, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch potenziell erreichen kann. (mit Material von dpa und AFP)
Umfrage: Sind Sie für oder gegen ein AfD-Verbot?
Und jetzt ist Ihre Meinung gefragt. Was halten Sie von einem Verbotsverfahren gegen die AfD? Sind Sie dafür oder dagegen? Stimmen Sie ab:
