Neue Regeln 2026
: Diese 15 Dinge ändern sich zum neuen Jahr in Deutschland

Neues Jahr, neue Gesetze, neue Regeln: Mit dem Jahreswechsel treten in Deutschland zahlreiche Änderungen in Kraft. Eine Übersicht, was bald gilt.
Von
Nadine Fauser
Ulm
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Von Wehrpflicht über Mindestlohn oder teureres Deutschlandticket bis hin zu Ganztagsbetrauung an Grundschulen -mit dem neuen Jahr kommen in vielen Bereichen Änderungen.

Vom neuen Wehrpflicht-Gesetz über Mindestlohn oder teureres Deutschlandticket bis hin zu Ganztagsbetrauung an Grundschulen - mit dem neuen Jahr kommen in vielen Bereichen Änderungen.

Michael Matthey, Marcus Brandt, Fabian Strauch, Uwe Anspach / dpa
  • 2026 steigen der Mindestlohn auf 13,90 Euro und die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich.
  • Das Deutschlandticket kostet ab Januar 63 Euro, und der CO₂-Preis erhöht Benzin- und Heizkosten.
  • Wehrpflicht kehrt zurück: Männer ab Jahrgang 2008 müssen Fragebogen und Musterung absolvieren.
  • Recht auf Ganztagsbetreuung: Ab Schuljahr 2026/2027 für Erstklässler, jährlich auf weitere Klassen ausgeweitet.
  • Führerscheine vor 2013 müssen schrittweise umgetauscht werden – bis Januar 2024 Jahrgänge 1999–2001.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nicht mehr lange, dann ist 2025 Geschichte. Und 2026 beginnt. Damit kommt es in Deutschland wieder zu zahlreichen Änderungen. Sie reichen vom Mindestlohn über das Deutschlandticket bis hin zur Wehrpflicht und Pendlerpauschale. Manche betreffen die Neuerungen mehr, die anderen weniger. Und dabei geht es oft ums Geld. Wo ist mehr Geld drin und wo muss man tiefer in die Tasche greifen? Eine Auswahl:

Wer mehr Geld bekommt

  • Gute Nachrichten für Minijobber und Berufsanfänger: Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde. Auch für Auszubildende ist etwas mehr Geld drin. Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Auch in den weiteren Ausbildungsjahren gibt es höhere Mindestsätze: im zweiten Jahr 854 Euro, im dritten 977 und bei einem vierten Ausbildungsjahr 1.014 Euro monatlich. Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im Monat.
  • Die Pendlerpauschale wird zum dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht.  Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Wer täglich pendelt, profitiert damit deutlich stärker als zuvor – das sorgt auch für mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land.
  • Wer sich ehrenamtlich engagiert, wird ab 2026 steuerlich höher entlastet. Beispielsweise wird die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben. Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro. Das betrifft etwa Trainer im Sportverein oder auch ehrenamtliche Chorleiter. Damit möchte die Bundesregierung möchte das Ehrenamt stärken und Anreize schaffen, sich zu engagieren.
  • Wer sich in der Rente noch etwas dazuverdienen möchte, erhält steuerliche Vorteile. Beschäftigte im Rentenalter dürfen mit der sogenannten Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Die Vorteile gelten nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs und Beamte.
  • Das Kindergeld wird um vier Euro auf 259 Euro pro Monat erhöht.

Das wird teurer

  • Ein Jahr nach der ersten Preiserhöhung wird das Deutschlandticket nochmal teurer: Ab Januar steigt der Preis von 58 auf 63 Euro pro Monat. Rund 14 Millionen Menschen nutzen nach Branchenangaben das Abo, das bundesweit Fahrten im Regional- und Nahverkehr ermöglicht.
  • Teurer wird auch das Tanken. Denn der nationale CO₂-Preis auf Benzin und Diesel steigt 2026 weiter. Autofahrer müssen damit rechnen, dass der Preis je Liter Benzin um knapp 3 Cent steigt, um etwas mehr als 3 Cent je Liter Diesel.
  • Durch den steigenden CO₂-Preis erhöhen sich auch die Kosten beim Heizen mit Gas oder Öl. Abhängig von der Art des Energieträgers und dem individuellen Verbrauch nehmen die Heizkosten merklich zu. Zwar gilt für Mieter weiterhin die gesetzliche Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern, dennoch führt dies häufig insgesamt zu höheren Ausgaben.
  • Millionen Versicherte müssen mit höheren Zusatzbeiträgen rechnen. Nach einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox mit Stand 23. Dezember haben schon 31 Krankenkassen einen Anstieg für ihre Kunden angekündigt. Betroffen sind etwa Versicherte der zwei großen bundesweiten Krankenkassen. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) steigt der Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent. Die DAK-Gesundheit erhöht ihn von 2,8 Prozent auf 3,2 Prozent.

Neue Gesetze - neue Regeln

  • Der Wehrdienst kehrt zurück – viele Menschen erhalten deshalb Post von der Bundeswehr. Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten ab Anfang 2026 einen Fragebogen, mit dem ihre Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr erhoben wird. Männer müssen diesen dann verpflichtend ausfüllen, Frauen können ihn freiwillig abgeben. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung wieder zur Pflicht.
  • Am Sonntag, 8. März, wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Erstmals greift dann das am 26. April 2022 beschlossene neue Landtagswahlrecht. Dann darf man bereits ab 16 Jahren zur Wahl gehen. Zudem werden die Wähler erstmals zwei Stimmen haben: eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei.
  • Das als Partydroge populäre Lachgas wird für Kinder und Jugendliche künftig verboten. Das heißt, die Abgabe an Kinder ist nicht erlaubt, auch der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten werden verboten. Gelten sollen die neuen Vorgaben voraussichtlich ab April 2026.
  • Recht auf Ganztagsbetreuung: Wenn Kinder vom Kindergarten in die Grundschule kommen, kann das für Eltern zu Engpässen in der Kinderbetreuung führen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen zunächst alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen haben. Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren um je eine Klassenstufe pro Jahr ausgeweitet.
  • Was sonst noch wichtig wird

  • Die Umsatzsteuer für Speisen in Gastronomie wird dauerhaft von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert. Das galt auch schon während der Corona-Pandemie. Damit soll die Gastronomiebranche gestärkt werden. Ob die Änderung Verbraucherinnen und Verbraucher auch spüren, ist unklar. Gastronomen dämpften vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken.
  • Nach und nach müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Bis zum 19. Januar sind Führerscheine mit Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001 dran. Danach folgt die Umtausch-Pflicht für Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Ob man davon betroffen ist, erkennt man auf der Vorderseite im Feld 4a - dort ist das Ausstellungsdatum eingetragen.

Mit Material von dpa