Freizeitdroge: Bundesrat stimmt über Lachgas-Verbot für Minderjährige ab

Der Bundesrat entscheidet am Freitag, 19.12. über ein mögliches Verbot von Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche. (Symbolbild)
Teresa Dapp/dpa/Boris Roessler/dpa- Bundesrat entscheidet am 19.12. über ein Verbot von Lachgas für Minderjährige.
- Gesetz untersagt Erwerb und Besitz von Lachgas ab April 2026 für Kinder und Jugendliche.
- Online-Handel und Verkauf an Automaten sollen ebenfalls verboten werden.
- Gesetz beschränkt zudem Verfügbarkeit von chemischen K.o.-Tropfen.
- Gesundheitsministerin warnt vor Nervenschäden und Bewusstlosigkeit durch Lachgas.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Verbot von Lachgas für Kinder und Jugendliche soll die letzte Hürde nehmen. Der Bundesrat befasst sich an diesem Freitag, 19.12. (9.30 Uhr) abschließend mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Damit sollen Erwerb und Besitz der zunehmend als Partydroge kursierenden Substanz für Minderjährige untersagt werden.
Vorgaben sollen ab April 2026 gelten
Verboten werden sollen generell der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten. Die Verfügbarkeit chemischer K.o-Tropfen, die teils als „Vergewaltigungsdroge“ eingesetzt werden, soll mit dem Gesetz ebenfalls deutlich beschränkt werden.
Erwartet wird, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird. Die neuen Vorgaben dürften dann laut Gesundheitsministerium im April 2026 in Kraft treten. Ressortchefin Warken hatte deutlich gemacht, dass der Konsum von Lachgas gerade für Minderjährige mit hohen Risiken verbunden sei – etwa Bewusstlosigkeit und bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems.
Mit Material von dpa
