Bundestagswahl 2025: So funktioniert die Briefwahl in Ulm und Neu-Ulm

Am 23. Februar wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Vorab kann auch per Briefwahl gewählt werden. Symbolbild.
Sebastian Kahnert/dpa- Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nach Auflösung des Bundestags.
- Briefwahl in Ulm und Neu-Ulm möglich, frühzeitig beantragen.
- Ulm: Antrag online, schriftlich oder persönlich bis 18. Februar.
- Neu-Ulm: Antrag online, per E-Mail oder persönlich bis 21. Februar.
- Wichtig: Briefwahlunterlagen bis 18 Uhr am Wahltag einwerfen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Früher als gedacht, dürfen die Menschen aus Deutschland im Jahr 2025 an die Wahlurnen. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition im November 2024 und der Vertrauensfrage von Kanzler Olaf Scholz (SPD) hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 27. Dezember 2024 den Deutschen Bundestag aufgelöst. Der frühzeitige Termin für die Bundestagswahl ist nun also der 23. Februar 2025. Ursprünglich war der 28. September 2025 für die Wahl angesetzt.
Für Wählerinnen und Wähler, die am 23. Februar nicht persönlich ins Wahllokal können oder wollen, spielt die Briefwahl eine wichtige Rolle. So können Menschen aus Ulm und Neu-Ulm Briefwahl beantragen.
Briefwahl in Ulm: So funktioniert der Antrag
Die Stadt Ulm empfiehlt auf ihrer Webseite, frühzeitig Briefwahl zu beantragen. Denn es könnte bis zu zwei Wochen dauern, bis die Briefwahlunterlagen zugestellt werden. Idealerweise beantragen Ulmerinnen und Ulmer die Briefwahl zügig, nachdem sie ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben. Über folgende Wege ist er Antrag zur Briefwahl in Ulm möglich:
- Briefwahl online beantragen: Wer seine Wahlbenachrichtigung bereits hat, kann den QR-Code auf dem Dokument mit dem Smartphone einscannen. Der bereits vorausgefüllte Briefwahlantrag kann dann per Handy abgeschickt werden. Dazu muss nur noch das Geburtsdatum ergänzt werden. Alternativ kann Briefwahl über diesen Link bei der Stadt Ulm beantragt werden. Geht man den Weg über den Link, müssen alle Daten noch ausgefüllt werden. Der Online-Briefwahl-Antrag ist bis spätestens 18. Februar möglich.
- Briefwahl schriftlich beantragen: Die Stadt Ulm informiert auch, über den schriftlichen Briefwahl-Antrag. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Ulmerinnen und Ulmer können entweder den Antrag auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und in einem frankierten Umschlag an folgende Adresse schicken:
Stadt Ulm, Bürgerdienste, Statistik und Wahlen, Olgastr. 66, 89073 Ulm
Der Antrag darf auch direkt bei obiger Adresse eingeworfen werden.
Möglichkeit 2: Ulmerinnen und Ulmer können eine E-Mail an wahlamt@ulm.de senden. In der E-Mail sollten folgende Angaben stehen:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, die Wähler- und Wahlbezirksnummer (wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt)
Auch der schriftliche Briefwahl-Antrag sollte frühzeitig gestellt werden. - Briefwahl persönlich beantragen: Wahlberechtigte aus Ulm können ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich Wahlamt in der Olgastraße 66 abholen. Dazu ist der Personalausweis oder der Pass nötig, wenn möglich sollte auch die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Bis spätestens Freitag, 21. Februar, um 15.00 Uhr können die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden.
- Achtung: Die Briefwahl kann nicht telefonisch beantragt werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens um 18 Uhr am Wahltag, also am 23. Februar 2025, bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66 eingeworfen werden.
So funktioniert die Briefwahl in Neu-Ulm
Auch Wahlberechtigte aus Neu-Ulm können den Weg der Briefwahl gehen. Wie in Ulm gibt es auch in der bayerischen Nachbarschaft verschiedene Wege dies zu tun.
- Briefwahl online beantragen: In Neu-Ulm ist der Online-Antrag in der Zeit zwischen Montag, 27. Januar 2025, 8.00 Uhr und Dienstag, 18. Februar 2025, 23.00 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen können direkt über diesen Link beantragt werden. Wie auch in Ulm kann für den Online-Antrag auch hier der QR-Code, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet, per Smartphone eingescannt werden.
- Briefwahl per E-Mail beantragen: Mit einer E-Mail an die Adresse buergerbuero@neu-ulm.de können Wahlberechtigte aus Neu-Ulm ebenfalls Briefwahl beantragen. In der Mail müssen folgende Angaben stehen:
Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse. - Briefwahl schriftlich beantragen: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für die Briefwahl, informiert die Stadt Neu-Ulm auf ihrer Webseite. Wahlberechtigte können diesen Vordruck ausfüllen und zurück an das Wahlamt senden, um Briefwahl zu beantragen.
- Briefwahl persönlich beantragen: Auch das ist in Neu-Ulm möglich. Zu den regulären Öffnungszeiten kann die Briefwahl im Bürgerbüro Neu-Ulm (Petrusplatz 15, 89231 Neu-Ulm) beantragt werden. Das geht bis spätestens Freitag, 21. Februar, um 15.00 Uhr.
- Achtung: Auch in Neu-Ulm kann man die Briefwahl nicht telefonisch beantragen
Kaum Zeit für die Briefwahl: warum Wahlberechtigte 2025 schnell sein müssen
Die Stadt Neu-Ulm erklärt auf ihrer Webseite, dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 erst in der Woche vom 03. Februar bis 07. Februar an die Stadt Neu-Ulm ausgeliefert werden. Die Briefwahlunterlagen können dementsprechend erst anschließend an die Wählerinnen und Wähler ausgeliefert werden. Für die tatsächliche Briefwahl bleibt also nur ein kurzer Zeitraum von etwa zwei Wochen. Damit die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen, sollten diese schnellstmöglich nach Erhalt wieder versendet oder eingeworfen werden.




Es sich lohnt sich vor der Bundestagswahl, sich zu informieren. Es geht auch darum, wie Stadt und Region in Berlin vertreten werden.