Der heimtückische und erbarmungslose Angriff auf einen Polizisten Anfang Februar auf dem Kornhausplatz schockierte die Stadtgesellschaft. Die Tatverdächtigen waren schnell gefasst und sitzen seit Mitte Februar in Untersuchungshaft. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Ulm gegen die drei Männer im Alter 18, 23 und 24 Jahren Anklage wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung erhoben. Ein vierter Beteiligter war zur Tatzeit erst 13 Jahre alt und ist damit noch nicht strafmündig.
Die Anklagebehörde legt den Männern zur Last, den 25-jährigen Polizeibeamten, der nicht im Dienst und in Zivil nach seinem Dienst auf dem Nachhauseweg war, in der Nacht zum 8. Februar angegriffen, zu Boden geprügelt und danach massiv auf den Kopf getreten zu haben.

Angriff in Ulm: Polizist in Hinterhalt gelockt

Als ihm die vier vermummten Männer in einer dunklen Gasse aufgefallen waren, hatte der Polizist seine Kollegen über den polizeilichen Notruf verständigt. Der Anklage zufolge sollen die Angeschuldigten und das beteiligte Kind den Mann daraufhin in einen Hinterhalt gelockt, ihn dort umzingelt und dann zusammengeschlagen haben. Das Opfer blieb schwerverletzt in einer Blutlache liegen. Die Täter flüchteten, als sie herannahende Polizeifahrzeuge hörten.

Tod des angegriffenen Polizisten in Kauf genommen

Für die Staatsanwaltschaft ist offensichtlich: „Die Täter haben den Tod des Mannes bewusst in Kauf genommen“, wie Sprecher Michael Bischofberger mitteilte. Dafür sprächen die massiven Verletzungshandlungen, die „zielgerichtet und bewusst gegen den Kopf des Geschädigten ausgeführt wurden“.

Psychische Folgen für Prügel-Opfer in Ulm kaum abschätzbar

Tatsächlich erlitt der junge Polizist
zahlreiche massive Frakturen und sonstige Verletzungen im Gesichtsbereich. Glücklicherweise habe er sich von den körperlichen Beeinträchtigungen relativ schnell erholt, die psychischen Folgen der Tat seien derzeit aber noch kaum abschätzbar.

Tatverdächtige Schläger haben erhebliche Vorstrafen

Während die beiden jüngeren Angeschuldigten bislang von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, hat sich der 24-Jährige eingelassen. Er bestreitet den Tatvorwurf. Die Männer, ein Deutsch-Türke, ein türkischer sowie ein serbischer Staatsbürger, sind zum Teil erheblich vorbestraft. Da einer der drei Angeschuldigten zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war, erging die Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm.

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