Messerangriff im Mediamarkt
: Ulmer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mordes

Gut drei Monate nach dem Messerangriff bei Mediamarkt in Ulm hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben: Versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Der Beschuldigte schweigt.
Von
Kerstin Auernhammer
Ulm
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Der Elektrofachmarkt Mediamarkt in der Blaubeurer Straße  am 14. Januar 2026: Ein Mann hatte hier Mitarbeiter mit einem MEsser angegriffen und teils schwer verletzt.

Volkmar Könneke
  • Ulm: Nach Messerangriff bei Mediamarkt erhebt Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes.
  • Angeklagter soll 25-jährigen Mitarbeiter unvermittelt attackiert haben – lebensgefährlich verletzt.
  • Laut Anklage stach er weiter zu, griff helfende Kollegen an und floh; Polizei stoppte ihn mit Schüssen.
  • Beamte sahen niedrige Beweggründe und Heimtücke als gegeben, Schuldunfähigkeit laut Gutachter verneint.
  • Der 30-Jährige aus Eritrea schweigt, ist vorbestraft und sitzt in U-Haft; Sicherungsverwahrung wird angestrebt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Er ist mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft – und nun könnte noch ein versuchter Mord hinzukommen. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat Anklage gegen einen 30 Jahre alten Mann aus Eritrea erhoben. Er muss sich für den Messerangriff auf Mitarbeiter des Ulmer Mediamarkts verantworten. Die Tat hatte im Januar für viel Aufsehen gesorgt.

Die Anklagebehörde wirft dem mutmaßlichen Täter versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Und so soll sich das Geschehen ihr zufolge abgespielt haben.

Mit Messer zugestochen aus Frust und Wut?

Der Mann soll am 14. Januar 2026 mittags den Media Markt betreten haben. Dabei habe er verdeckt ein Messer dabeigehabt. In dem Elektronikmarkt sei er dann gezielt auf einen Mitarbeiter zugegangen – er habe den Mann bis dahin nicht gekannt. Um Frust und Wut abzulassen, habe er den Mitarbeiter angreifen und dabei auch töten wollen, so die Staatsanwaltschaft.

Der 25 Jahre alte Mitarbeiter habe nicht mit einem Angriff gerechnet – der Angeklagte habe unvermittelt auf ihn eingestochen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt. Selbst als das Opfer wehrlos am Boden lag, habe er weiter auf den Mann eingestochen.

Angreifer attackierte auch helfende Kollegen

Zwei Kollegen seien dem 25-Jährigen zu Hilfe geeilt, doch auch sie hätten den Eritreer nicht beruhigen können. Im Gegenteil: Er sei auch auf sie mit dem Messer losgegangen. Erst als er überzeugt gewesen sei, das Opfer sei tot oder zumindest ohne Überlebenschance, sei er aus dem Media Markt geflüchtet.

Die Polizei stellte den Mann kurze Zeit später und forderte ihn auf, das Messer wegzulegen. Das habe der Angeschuldigte aber ignoriert, erklärt die Staatsanwaltschaft. Vielmehr sei er gezielt mit dem Messer auf die beiden Beamten zugerannt, um sie ebenfalls zu verletzen. Als er wenige Meter vor ihnen stand, hätten beide je zwei Schüsse aus ihren Dienstwaffen abgefeuert. Ein Schuss traf den Angreifer in den Bauch und setzte ihn außer Gefecht, so die Staatsanwaltschaft.

Wie es dem Opfer heute geht

Der Media-Markt-Mitarbeiter erlitt zahlreiche Stichverletzungen, er habe mehrfach reanimiert und auch mehrmals notpoertiert werden, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft: „Seine akut lebensgefährlichen Verletzungen überlebte er aber glücklicherweise.“ Seine Kollegen, die ihm geholfen hatten, erlitten oberflächliche Verletzungen an den Armen.

Mutmaßlicher Täter äußert sich nicht

Der Eritreer selbst wurde durch den Schuss in den Bauch schwer verletzt. Er ist seit der Tat in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft hat er sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Vorstrafenregister ist lang: Er sei „wegen Gewaltdelikten bereits in erheblicher Weise vorbestraft“ und „erst kurz vor der hier zur Last gelegten Tat aus der Haft entlassen worden“. Deshalb strebt die Staatsanwaltschaft eine Sicherungsverhaftung für den Eritreer an.

Die Behörde selbst wertet den Fall als versuchten Mord – sie sieht niedrige Beweggründe und Heimtücke als gegeben. Schuldunfähigkeit liege einer ersten Einschätzung zufolge nicht vor. Das hat zumindest ein Sachverständiger im Auftrag der Staatsanwaltschaft attestiert.

Wie es jetzt weitergeht

Das Landgericht Ulm muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Danach könnte das Gericht einen Prozess ansetzen.