
Angriff in Mediamarkt Ulm: Trotz langer Vorstrafenliste – warum wurde der Eritreer nicht abgeschoben?
Der mutmaßliche Täter der Messer-Attacke von Ulm hatte ein langes Register an Vorstrafen - und war ausreisepflichtig. Warum eine Abschiebung nicht möglich war.

Neben dem Täter wurden drei weitere Menschen verletzt, einer davon schwebt in Lebensgefahr.
Volkmar Könneke