Tübinger Fall im TV
: Entführung auf Supermarktparkplatz bei „Aktenzeichen XY ... ungelöst“

Noch immer sucht die Polizei nach dem Mann, der am Osterwochenende eine Frau auf einem Supermarktparkplatz entführte und beraubte. Nun gibt es eine Belohnung von 2000 Euro – und Videoaufnahmen des Verdächtigen.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
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Tübingen Heinlenstraße 13 Kreissparkasse Filiale
23.04.2025  Foto: Christine Laudenbach

Vor dieser Filiale der Kreissparkasse in der Tübinger Heinlenstraße konnte sich die entführte Frau aus dem Kofferraum befreien.

Christine Laudenbach/Archiv
  • 68-Jährige in Tübingen an Karsamstag 2025 auf Supermarktparkplatz entführt und beraubt.
  • Täter zwang sie ins Auto, schlug sie, fesselte sie und ließ sie später verletzt zurück.
  • Polizei veröffentlicht Videoaufnahmen und setzt 2000 Euro Belohnung für Hinweise aus.
  • Fall wird am 5. November 2025 in „Aktenzeichen XY... ungelöst“ im ZDF gezeigt.
  • Zeugen können sich telefonisch oder per E-Mail bei der Polizei in Tübingen melden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Entführung einer 68-Jährigen vom Parkplatz des Rewe-Supermarkts im Tübinger Schleifmühleweg am Karsamstag, 19. April 2025, ist nach wie vor ungeklärt. Am helllichten Tag, mittags gegen 12.40 Uhr, hatte ein Mann auf dem belebten Supermarktparkplatz die Frau in ihrem eigenen Auto überwältigt. Laut Polizeiangaben stieg er am Rand des Parkplatzes in ihren gegenüber dem Markteingang abgestellten schwarzen Audi A6 Avant mit Tübinger Zulassung, bedrohte die Frau mit einem Messer und schlug sie. Anschließend fesselte der Mann sie, drückte sie auf die Rückbank ihres Wagens und fuhr mit ihr zu einem Ort abseits von Häusern. Dort brachte er die 68-Jährige in den Kofferraum des PKW und setzte die Fahrt fort.

Gegen 14 Uhr gelang es der verletzten Frau, die Fesseln zu lösen und den Kofferraum ihres bei der Kreissparkasse in der Heinlenstraße abgestellten Audi von innen zu öffnen. Zeugen, die auf die 68-Jährige aufmerksam geworden waren, verständigten Polizei und Rettungsdienst, der sie zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus brachte. Der Täter hatte da bereits mit mehreren Bankkarten der Frau die Flucht ergriffen.

Staatsanwaltschaft segnet Drehbuch ab

Nun greifen die Ermittler zu einem in der Region selten genutzten Mittel: Der Tübinger Fall wird am Mittwoch, 5. November 2025, um 20.15 Uhr, im ZDF in der Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ gezeigt. Das Team um Moderator Rudi Cerne hat das Verbrechen in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Tübingen und dem Kriminalkommissariat Tübingen in einem Filmbeitrag aufgearbeitet. Das Drehbuch wurde dafür gemeinsam entwickelt und von der Staatsanwaltschaft abgesegnet, damit es die bekannten Details möglichst genau wiedergibt, ohne dabei Täterwissen zu offenbaren. Von der Ausstrahlung erhoffen sich die Ermittlerinnen und Ermittler neue Hinweise, die zur Aufklärung der Tat beitragen können.

Bereits kurz nach der Entführung hatte die Polizei ein Phantombild veröffentlicht. Darauf meldeten sich mehrere Zeugen, der entscheidenden Hinweis aber blieb aus. Die Polizei schrieb außerdem 180 Tesla-Halter in der Region an. Denn diese Autos sind mit mehreren Kameras ausgestattet, die zeitweise die Umgebung filmen. Auch das führte nicht zu dem Entführer.

Erstmals Videoaufnahmen des Entführers öffentlich

Nun hat die Polizei Videoaufnahmen veröffentlicht, die den Verdächtigen mit einer FFP2-Schutzmaske am Geldautomaten der Filiale in der Heinlenstraße zeigen, außerdem Fotos mehrerer Gegenstände, die mit dem Überfall auf die Frau in Zusammenhang stehen. Sie können unter diesem Link im Fahndungsportal abgerufen werden: https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/tuebingen-erpresserischer-menschenraub/ abgerufen werden.

Hinweise an die Polizei

Beamtinnen und Beamte des Kriminalkommissariats Tübingen nehmen am Sendetag unter 07071/972-4242 eingehende Hinweise entgegen. Zudem können sich Zeugen per E-Mail unter tuebingen.kk@polizei.bwl.de und unter der Rufnummer 07071/972-1400 beim Polizeirevier Tübingen melden.

2000 Euro Belohnung ausgesetzt

Von Seiten der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde mittlerweile eine Belohnung in Höhe von 2000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Aufklärung führen. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.